Handel mit Räuchermischungen
Ehemaliger Dingolfinger Kaufmann (60) kommt mit Bewährungsstrafe davon

29.01.2018 | Stand 25.07.2023, 2:03 Uhr
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Ganze Generationen an Staatsanwälten, das Landgericht und schließlich der Bundesgerichtshof „arbeiteten“ sich am Fall des Dingolfinger Ex-Kaufmanns Johann  G. (60) ab, der vor fast zehn Jahren einen schwunghaften Handel mit Räuchermischungen, die synthetische Cannabinoide enthielten, betrieb.

DINGOLFING Ganze Generationen an Staatsanwälten, das Landgericht und schließlich der Bundesgerichtshof „arbeiteten“ sich am Fall des Dingolfinger Ex-Kaufmanns Johann  G. (60) ab, der vor fast zehn Jahren einen schwunghaften und lukrativen Handel mit Räuchermischungen, die synthetische Cannabinoide enthielten, betrieb. Jetzt endlich wurde vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Landshut  der Schlussstrich unter den Fall gezogen und der Ex-Kaufmann kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

  

Nach den damaligen Ermittlungen der Landshuter Staatsanwaltschaft, die nach wie vor Gegenstand der Anklage waren, betrieb der damalige Kaufmann ab 2008 bis zu seiner Festnahme Ende Juli 2009 in Dingolfing u.a. einen Handel mit Gewürz- und Kräutermischungen, wobei er über das Internet illegale Räuchermischungen, die jeweils synthetische Cannabinoide (JWH-018, JWH-073, CP 47, 497, CP 497-CU-Homologes) enthielten, anbot. Ob Spice Diamond, Spice Gold, 69, Smoke, Scope Wildberry, Scope Sex on Beach, Scope Vanilla oder Forest Humus, die Räuchermischungen, die eine bewusstseinsverändernde Wirkung hatten, fanden reißenden Absatz.

  

Die Räuchermischungen hatte der Kaufmann von inländischen Händlern, aber auch aus Holland, Österreich und Belgien bezogen. Er wiederum setzte die Mischungen dann an verschiedene Zwischenhändler, vornehmlich Tabakläden, aber auch Tankstellen, Friseure usw. in ganz Deutschland bis Hamburg und Berlin ab. Abnehmer hatte er aber auch in Niederbayern, vor allem in Landshut, Pfarrkirchen und im Raum Dingolfing-Landau. Insgesamt über 350 Käufer listete die Anklageschrift auf.

Und die Deals waren lukrativ: Für seine Einkäufe investierte der Kaufmann insgesamt 137 000 Euro, mit den 16 000 Lieferungen seine Abnehmer erzielte er laut Anklage Einnahmen in Höhe von 206000 Euro.

  

Bereits 2013 wurde ihm vor dem Landgericht der Prozess gemacht und er damals noch nach dem Arzneimittelgesetz wegen „Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel mit irreführender Bezeichnung und von minderer Qualität“ zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt und außerdem eine Gewinnabschöpfung von knapp 200 000 Euro angeordnet.

Schon der damalige Strafkammer-Vorsitzende hatte in der Urteilsbegründung gemutmaßt, dass das Verfahren auch noch den Bundesgerichtshof beschäftigen werde. Immerhin habe man mit dem Prozess juristisches Neuland mit einem großen Graubereich betreten.

  

Hintergrund war, dass 2008 mit „Spice“ eine neue, scheinbar legale Droge auf den Markt kam, die, wenn sie nicht „verräuchert“, sondern geraucht wurde, eine erheblich stärkere Wirkung als Cannabis hatte. Auf der „Spice-Zutatenliste“ fanden sich nur harmlose Kräuter. Tatsächlich enthielt die vermeintliche Naturdroge aber künstlich hergestellte Cannabinoide mit kryptischen Bezeichnungen, die einen Rauschzustand ähnlich wie Tetrahydrocannabinol (THC) hervorrufen konnten.

  

Die Designerdroge „Spice“  wurde im Januar 2009 zwar ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen, allerdings reagierten die Hersteller, neue Räuchermischungen kamen auf den Markt, in denen sich keine der verbotenen künstlichen Cannabinoide mehr befanden, sondern chemisch abgewandelte Varianten davon, mit denen aber eine ähnliche „berauschende“ Wirkung erzielt wurde.

  

Wie im ersten Prozess vom Kammer-Vorsitzenden bereits vermutet, ging der Dingolfinger Ex-Kaufmann über seinen Verteidiger Sebastian Glathe, der sich deutschlandweit als „Spezialist“ für Räuchermischungs-Prozesse einen Namen gemacht hat, in die Revision und der Bundesgerichtshof hob das Urteil u.a. mit der Begründung auf, dass Räuchermischungen nicht unter das Arzneimittel-, sondern unter das Betäubungsmittelgesetz fielen.

  

Bei der Neuauflage vor der 4. Strafkammer beim Landgericht Landshut wurde die ursprüngliche Anklage erheblich „abgespeckt“: Es blieben insgesamt noch fünf Einkäufe der Räuchermischung „Dream“ mit dem Wirkstoff JWH-018 im Mai/Juni 2009 bei einem belgischen Händler und der Verkauf von insgesamt 5250 Päckchen mit einem Gewinn von rund 54 500 Euro. Diese Geschäfte räumte der 60-Jährige, der bereits erhebliche Gerichtserfahrung hatte, ein.

  

Die Kammer verhängte für die illegale Einfuhr (aus Belgien) von Betäubungsmitteln und das Handeltreiben - jeweils in nicht geringer Menge - eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten und ordnete die Einziehung von 54 500 Euro an. Wie schon Staatsanwalt Dr. Sebastian Grimm und Verteidiger Glathe ging auch die Kammer von einem „minder schweren Fall“ aus, wertete das Geständnis und die lange Verfahrensdauer strafmildernd. Wenn damals auch die Rechtslage unklar gewesen sei, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler, habe der Ex-Kaufmann zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt.

  

Straferschwerend fiel allerdings ins Gewicht dass der 60-Jährige bereits erheblich vorbestraft war und bereits 2008 wegen eines Drogendelikts verurteilt worden war: Damals hatte er im Gemeindebereich Moosthenning (Lkr. Dingolfing-Landau) eine 100 Quadratmeter große Hanfplantage betrieben und sich dafür eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren eingehandelt. Trotz des damals noch offenen Berufungsverfahrens habe er sich dann mit den Räuchermischungen eine lukrative Einnahmequelle verschafft und die Geschäfte auch nach dem „Spice“-Verbot noch weiter betrieben.

Dingolfing-Landau