Sex-Attacken in Reisbach
Versuchte Vergewaltigung von zwei Frauen: Somalischer Asylbewerber muss fünf Jahre in den Knast

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 12:31 Uhr
−Foto: n/a

Ein somalischer Asylbewerber (27) ist am Donnerstag vom Landgericht Landshut zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

REISBACH Darin waren sich die Prozessbeteiligten einig: Mit seinen zwei Vergewaltigungsversuchen an jungen Frauen hat der bis dahin in Reisbach untergebrachte 27-jährige Somalier Mohamed D. nicht nur schwerste psychische Folgen bei seinen Opfern zu verantworten, sondern auch dem Ruf der Asylbewerber großen Schaden zugefügt. Das Strafmaß mit fünf Jahren Freiheitsstrafe fiel dennoch moderat aus. „Nicht härter, aber auch nicht weniger hart als es für einen deutschen Täter ausgefallen wäre”, machte Vorsitzender Richter Ralph Reiter dem 27-Jährigen in der Urteilsbegründung klar.

 Wie zum Prozessauftakt berichtet, hatte der Somalier am Morgen des 1. Februar dieses Jahres gegen 4 Uhr auf dem Reisbacher Marktplatz zunächst eine 20-jährige Arzthelferin, die nach einem Discobesuch auf dem Heimweg war, überfallen und sie in eine Hofeinfahrt geschubst haben. Als das Opfer laut um Hilfe rief, umklammerte und würgte er sie und fasste ihr unter dem T-Shirt an die Brust. Erst als ihr ein anderer Nachtschwärmer, ebenfalls Asylbewerber, zu Hilfe kam, ergriff er die Flucht.

 Etwa zwei Stunden später gelangte er über eine offene Haustür in die Wohnung eines Reisbacher Industriemechanikers (29), der zuvor von der Polizei aus dem Bett geklingelt worden war, weil das Fahrrad, das bei dem Überfall auf die 20-Jährige eine Rolle gespielt hatte, vor dem Haus gefunden wurde. In der Wohnung fiel er - nachdem er sämtliche Türen versperrt hatte - über die Schwägerin des 29-Jährigen her, die nach einer Kindergeburtstagsfeier auf der Couch übernachtete.

 Der Asylbewerber streichelte die 28-jährige Bedienung, die dadurch wach wurde und drohte ihr: „Ich habe schon fünf Menschen getötet und du bist die Sechste, wenn du nicht leise bist.” Außerdem forderte er sie auf, ihr „letztes Gebet” zu sprechen. Als es der Bedienung zwischendurch gelang, auf den Balkon zu flüchten - wo sie sogar runterspringen wollte - zog er sie zurück, warf sie auf das Sofa und begrapschte sie unter dem Top und im Intimbereich. Schließlich gelang es der 28-Jährigen, ihm eine Flasche, mit der er auf sie einschlagen wollte, zu entreißen und ihm auf den Kopf zu schlagen. Der inzwischen in die Wohnung zurückgekehrte Schwager konnte die Wohnzimmertür gewaltsam öffnen und schließlich den Somalier den von ihm alarmierten Polizeibeamten übergeben.

 Zum Prozessauftakt hatte der Asylbewerber ein weitgehendes Geständnis abgelegt, allerdings seine umfassenden Angaben bei der Polizei relativiert. Erst auf eindringliche Vorhalte räumte er dann doch noch ein, dass er - wie es ihm die Anklage vorwarf - auf Sex aus gewesen sei. Dazu machte er Erinnerungslücken geltend, da er betrunken gewesen sei. Das wurde auch durch die Blutentnahme bestätigt, zu den Tatzeiten hatte er zwischen 2,4 und 2,8 Promille intus.

 Staatsanwältin Sigrid Kolano sah in ihrem Plädoyer die sexuellen Nötigungen, die Körperverletzungen und dazu die Bedrohung im Fall der Bedienung als erwiesen an und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der 27-Jährige sei nach dem medizinischen Gutachten wegen der Alkoholisierung keinesfalls schuldunfähig, höchsten vermindert schuldfähig gewesen.

 Wenn man sich die jeweilige Situation der beiden jungen Frauen vergegenwärtige - die eine werde auf der Straße überfallen, die andere sogar in einer Wohnung - könne man sich die psychischen Folgen für die beiden Opfer erahnen. Dieser Fall werfe gerade in der aktuellen Situation ein schlechtes Licht auf die vielen Asylbewerber und heize die Massen auf, so die Anklagevertreterin.  Die Anwälte der als Nebenklägerinnen auftretenden Opfer, Reinhard Köppe und Wolfgang Heidersberger schlossen sich dem Antrag der Staatsanwältin an. Die Bedienung, so Rechtsanwalt Köppe, habe Todesängste für sich und ihre im Nebenraum schlafende Tochter ausgestanden, mit dem Leben abgeschlossen. Der Überfall habe ihr Leben komplett verändert, sie aus der Bahn geworden. Sie könne seit acht Monaten nicht mehr arbeiten und sei zu ihrer Mutter in die Türkei zurückgekehrt.

 Ähnliches hatte Rechtsanwalt Heidersberger von der Arzthelferin zu berichten. Sie habe Probleme am Arbeitsplatz, wo sie auch mit Asylbewerbern zu tun habe, sei nach wie vor in psychologischer Behandlung und die Folgen nicht absehbar. Der Pflichtverteidiger des Asylbewerbers verwies darauf, dass sein Mandant - soweit es ihm aufgrund seines kulturellen Hintergrunds möglich gewesen sei - ein Geständnis abgelegt habe und seine Taten auch bereue. „Wiedergutmachen kann er sie nicht”, so der Anwalt, der das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß als maßvoll und angemessen bezeichnete.

 Die Kammer beließ es dann auch bei fünf Jahren, wobei Vorsitzender Richter Reiter in der Urteilsbegründung andeutete, dass vor allem angesichts der psychischen Folgen für die Opfer auch durchaus ein höheres Strafmaß denkbar gewesen wäre. Der Angeklagte sei zwar hochgradig alkoholisiert gewesen, dies entschuldige aber seine Taten nicht. Für die beiden Frauen seien die Überfälle ein absoluter Albtraum gewesen, habe zu schweren posttraumatischen Belastungsstörungen geführt.

 Für den Ruf der Asylbewerber in einem Markt wie Reisbach und in der aktuellen Flüchtlingsdiskussion sei der Fall fatal. Deshalb, so der Vorsitzende Richter, dürfe nicht unerwähnt bleiben, dass beim Überfall auf die Arzthelferin ein anderer Asylbewerber mutig eingegriffen und noch Schlimmeres verhindert habe. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Dingolfing-Landau