Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Landauer Fatih A. (23) teilweise auf
Blutiges Ehedrama: Prozess wird neu aufgerollt

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 12:58 Uhr
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Blutiges Ehedrama von Landau wird jetzt neu aufgerollt.

LANDAU/LANDSHUT Eine „ganze Heerschar von Schutzengeln” hatte die inzwischen geschiedene 23-jährige Rabiya F. an ihrer Seite, dass sie das blutige Ehedrama am 2. Weihnachtsfeiertag 2013 in der Landauer Wohnung überlebte: Ihr Ehemann Fatih F. würgte sie zunächst bis zur Bewusstlosigkeit und fügte ihr dann noch sechs teilweise lebensbedrohliche Stiche zu. Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Landshut hatte den 23-Jährigen vor einem Jahr wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Auf die Revision von Verteidiger Ingo Gade hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise auf, so dass das blutige Ehedrama jetzt vor der 6. Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt wird.

 Allerdings hatte die Revision des Verteidigers nur teilweise Erfolg: Am Schuldspruch „versuchter Mord” rüttelte der Bundesgerichtshof nicht, lediglich was damals im schriftlichen Urteil zum Strafmaß und zu der unter vorbehaltlich angeordneten Sicherungsverwahrung ausgeführt worden war, überzeugte die zuständige Strafkammer beim BGH nicht.

Laut Anklage hatte der Mann nach einem Streit in den Mittagsstunden des 26. Dezember 2013 nach einem verbalen Streit seine Ehefrau von hinten mit beiden Händen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. „Um sie zu töten”, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Obwohl er davon ausgegangen sei, dass Rabiya bereits tot sei, habe er aus der Küche noch ein Fleischermesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern geholt und damit sechs Mal in den Rücken der gestochen. 

Danach zog er seine damals drei Monate alte Tochter an und fuhr mit ihr zu einem ebenfalls in Landau lebenden Onkel (41), dem er gestand: „Ich habe Rabiya gestochen.” Der Onkel sei in die Wohnung gefahren und habe dort die immer noch Bewusstlose vorgefunden - auf dem Bauch liegend, mit dem Messer im Rücken. Nachdem er Polizei und Rettungskräfte verständigt hatte, wurde die junge Mutter mit einem Hubschrauber in die Uniklinik Regensburg geflogen, wo ihr mit einer Notoperation das Leben gerettet wurde. „Das grenzt fast an ein Wunder”, so im Prozess vor einem Jahr der Gerichtsmediziner; denn u.a. sei die linke Lunge verletzt worden und deshalb „zusammengefallen”, ein anderer Stich habe die Wirbelsäule getroffen, ohne ins Rückenmark einzudringen.

Die Anklage vor einem Jahr hatte dem Lageristen ursprünglich versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Ausschlaggebend für den Schuldspruch wegen versuchten Mordes war dann die Schilderung der Ehefrau, dass der Streit eigentlich schon beendet gewesen sei, ihr Mann am Küchentisch gesessen habe. Als sie auf dem Weg ins Schlafzimmer gewesen sei, habe er sie völlig überraschend von hinten am Hals gepackt und gewürgt. Die Messerstiche habe sie nicht mehr bemerkt, da sei sie bereits bewusstlos gewesen.

Die Schwurgerichtskammer hatte - wie der damalige Sitzungsstaatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragte - damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt gesehen. Verteidiger Gade hatte dagegen ein „dynamisches Streitgeschehen” gesehen und auf versuchten Totschlag im minder schweren Fall mit einer Freiheitsstrafe „um die drei Jahre” plädiert.

Zum Auftakt der Neuauflage wurde rekapituliert, dass der Lagerist seine aus Bruck in der Oberpfalz stammende Frau im Sommer 2012 über das Internet kennen gelernt hatte. Da vor allem ihre Familie Vorbehalte gegen Fatih F. hatte, „entführte” er sie im Dezember in die Türkei und heiratete sie dort. Zurück in Landau bezog man dann im April 2013 eine eigene Wohnung.

Das Eheglück war allerdings von kurzer Dauer, es häuften sich Streitereien und Gewalttätigkeiten, sogar zu einer zwischenzeitlichen Trennung kam es. Der Lagerist warf seiner Ehefrau vor allem vor, dass sie sich nicht um den Haushalt und später auch nicht um das Baby kümmerte, viel lieber am Computer gespielt habe. Dazu habe sie auch zu viel für Klamotten und das Kind, vor allem aber für Essen ausgegeben, weil sie so gut wie nie selbst gekocht habe.

Zum Tathergang gab Verteidiger Gade eine Erklärung für seinen Mandanten ab: Danach habe Rabiya F. ihrem Mann immer wieder gedroht, ihn zu verlassen und die Tochter mitzunehmen. „Sie hat ihn bis zur Weißglut gereizt, aber mein Mandant weiß, dass das die Tat nicht rechtfertigt und entschuldigt”, so der Anwalt. An besagtem Tag habe sie ihm wieder Vorhalte gemacht, weil er zu spät vom Einkaufen von Frühstückssemmeln und von der Autowäsche gekommen sei.

Da habe sie auch wieder einmal gedroht, zu den Eltern nach Bruck zurückzugehen und die Tochter mitzunehmen. Der 23-Jährige habe dann einen „totalen Blackout” gehabt, allerdings habe er seine Ehefrau nie umbringen wollen. Warum er noch das Messer geholt und zugestochen habe, wisse er nicht. Wenn er später gegenüber dem psychiatrischen Gutachter erklärt habe, dass „sie es verdient habe, nicht mehr zu leben”, sei ein Versuch gewesen, sich selbst die Tat zu erklären. Und die sei - im Gegensatz zu den Feststellungen im Ersturteil - keinesfalls heimtückisch erfolgt, der Streit sei nicht beendet, der Lagerist nicht - wie es seine Frau behauptet - schon am Küchentisch gesessen. 

Der 23-Jährige schloss sich weitgehend seinem Anwalt an und beteuerte unablässig: „Ich wollte sie nicht töten, ich war ein anderer Mensch, wusste nicht mehr, was ich tat. Es war die Angst, dass sie mir die Tochter wegnimmt, obwohl sie an ihr kein Interesse hatte. Einmal hat sie sogar gesagt, dass sie sie am liebsten wegwerfen würde...”

Der Prozess, für den drei Verhandlungstage angesetzt sind, wird am Freitag fortgesetzt. 

Dingolfing-Landau