Verwaltungsgericht
Zirkusbär "Ben" soll zurück

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 2:59 Uhr
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Dramatische Wende im Tauziehen um Zirkusbär "Ben". Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Braunbär seinem Besitzer aus formellen Gründen zurückgegeben werden soll. Dagegen erließ das Landratsamt einen Verwaltungsakt.

PLATTLING Am Montag war der Zirkusbär vom Veterinäramt im Beisein der Polizei und Mitglieder der bundesweiten Tierschutzorganisation "Animals United" beschlagnahmt worden. Während die Tierschutzorganisation noch mit dem Feiern beschäftigt ist, erfolgte die Kehrtwende der Behörden. "Ben" wird seinem Besitzer zurückgegeben. Das hat das zuständige Verwaltungsgericht entschieden.

Als Grund nannte das Gericht laut "Animals United" formale Mängel bei der Beschlagnahmung. Die Tierschutzorganisation prüft nun rechtliche Schritte.

Vom Bevollmächtigten des Eigentümers von "Ben" wurde die Herausgabe bis Donnerstag, 17. März, um 12 Uhr verlangt. "Vor Verstreichen dieser Frist erließ das Landratsamt Deggendorf einen Verwaltungsakt, der sowohl die mündliche Anordnung der Wegnahme aber auch den Sofortvollzug vom Montag bestätigte", erklärt Oliver Menacher vom Landratsamt Deggendorf. Diese Entscheidung sei dem Bevollmächtigten bekanntgegeben worden. Somit gelte wieder der Sofortvollzug der Wegnahme.

Der Bevollmächtigte habe daraufhin beim Verwaltungsgericht Regensburg erneut die Aufhebung des Sofortvollzugs und die Herausgabe des Bären beantragt.

"Über das weitere Vorgehen kann erst nach Vorliegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg entschieden werden", so Menacher.

Inzwischen hat sich auch Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, eingeschaltet. Laut Schröder ging zwar auch das zuständige bayerische Verwaltungsgericht Regensburg davon aus, dass die Haltung von Ben nicht tierschutzgerecht war, doch hätte die Behörde nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen dürfen und die Anordnung schriftlich formulieren müssen. Die Beschlagnahmung des Bären sei damit laut Gericht "formell rechtswidrig" gewesen und musste aufgehoben werden.

Aus Tierschutzsicht sei das ein unfassbarer Skandal. "Wir fordern die Behörden auf, das Tier keinesfalls bei der aktuellen unklaren Rechtslage an den Besitzer zurückzugeben", so Schröder. "Der Weg muss – wenn überhaupt - sein, den Bären in Obhut der Behörden zu belassen, bis die Formalie geklärt ist. Der Deutsche Tierschutzbund wird sich dafür einsetzen, dass Ben seinen Lebensabend in einer Auffangstation verbringen darf."

Deggendorf