Deutsche Gründlichkeit deckte Vertuschungsskandal auf
Kaprun-Katastrophe: So wurde in Österreich getrickst

05.07.2017 | Stand 13.09.2023, 4:25 Uhr

Hehre Worte der Versöhnung äußerten hohe Politiker beim 10. Jahrestag des Brandinfernos am Kitzsteinhorn in Kaprun. Für die Hinterbliebenen der 155 Opfer der Katastrophe wirkten die salbungsvollen Reden wie eine Provokation. Seit zehn Jahren warten sie auf Gerechtigkeit. Erst Ermittlungen in Deutschland brachten das ganze Ausmaß der Vertuschung ans Licht.

KAPRUN/CHIEMGAU Es sollte wie eine Geste guten Willens wirken, doch viele der rund 150 Hinterbliebenen der Opfer der Kaprun-Katastrophe vor zehn Jahren empfanden es fast als erneute Provokation: Beim 10. Jahrestag des Gletscherbahn-Brandes sprach Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller am vergangenen Donnerstag davon, dass „die Versöhnung der Königsweg”  sei, um die Trauerarbeit abschließen zu können. Erstmals seit zehn Jahren kam auch eine Reaktion von den Verantwortlichen der Gletscherbahn: „Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, ich möchte aufrichtig um Verzeihung bitten”, sagte Betriebsleiter Günther Brennsteiner in einem Interview.

Uschi Geiger aus Übersee, die ihren Sohn Sebastian in den Flammen verloren hat, machte erneut die Fassungslosigkeit der Hinterbliebenen deutlich, die sie seit zehn Jahren engagiert als Sprecherin vertritt. 35 der Hinterbliebenen kommen aus dem Chiemgau. Geiger kritisierte insbesondere das Strafverfahren, in dem alle 16 Beschuldigten freigesprochen worden waren. Alle hätten auf ein Zeichen der Justiz gehofft. Es sei ein schweres Los, dass keine Schuldigen gefunden worden wären. Die Angehörigen fühlten sich in der Bewältigung der Katastrophe und der Trauerarbeit alleingelassen. Sie leiden unter Belastungsstörungen, Vereinsamung, beruflichen Einbußen, zerbrochenen Partnerschaften und Krankheiten: „Die Wunden bleiben lebenslang, unsere Seelen tragen immer noch einen Verband.”

Werner Kirnbauer, der ebenfalls einen Sonn verloren hat, sagte, jeder der 3.652 Tage seit der Katastrophe sei „ein Tag der Verzweiflung und des Unglücks” gewesen. Die Justiz habe nicht einmal versucht, die Ursache des Infernos zu ergründen, das wegen „menschenverachtender Profitgier und Schlamperei” geschehen sei. In einem Interview sprach er von Zuständen „wie in einem Balkanstaat”.

Wie einen Messerstich empfanden die Angehörigen am 19. Februar 2004 nach der knapp zweijährigen,  an Merkwürdigkeiten reichen Verhandlung den Satz, den Richter Manfred Seiss dem Freispruch aller 16 Angeklagten folgen ließ: „Da hat Gott für einige Minuten im Tunnel das Licht ausgemacht.” Schuld am Unglück, so sein Fazit, seien weder Angehörige der österreichischen Gletscherbahn-Gesellschaft, von den österreichischen Herstellern des Zugs, vom TÜV Österreich und aus dem Verkehrsministerium, sondern ein Haushaltsgerät aus deutscher Produktion, das in Brand geraten war: ein Heizlüfter der Fakir Hausgeräte GmbH mit Sitz im deutschen Vaihingen.

Damit war auf einmal Deutschland der „primäre Handlungsort” der Katastrophe. „Durch eine Verurteilung hofften die Gletscherbahnen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe einklagen zu können”, erklärte der ZEIT-Journalist Hubertus Godeysen gegenüber dem . Er recherchiert seit zweieinhalb Jahre über den „Fall Kaprun” und enthüllte im Herbst vergangenen Jahres erstmals schockierende Tatsachen über die Vertuschung der Kaprun-Katastrophe.Chiemgau Wochenblatt

Ins Rollen kam die Sache durch ein Amtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft in Salzburg an die zuständige Staatsanwaltschaft in Heilbronn. Diese sollte gegen die im schwäbischen Vaihingen ansässige Fakir Hausgeräte GmbH ermitteln: wegen „fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässiger Gemeingefährdung”. Doch der Schuss ging gehörig nach hinten los. Mit deutscher Gründlichkeit setzten die Behörden Sonderermittler der Landeskriminalamtes ein, die mithilfe von Versuchen und Fachgutachtern zu einem gänzlich anderen Ergebnis kamen. Zum einen sei der fragliche Heizlüfter ausschließlich für private Haushaltszwecke zugelassen und auch so gekennzeichnet.

In unzulässiger Weise sei das Gerät „konstruktiv verändert und bestimmungswidrig eingesetzt” worden, wodurch „beim Einbau gegen die allgemeinen Regeln der Technik verstoßen” wurde. Fazit: Die mit der Veränderung, dem Umbau und der Geräteabnahme betrauten Spezialisten, Fachleute und Prüfer hätten den Betrieb niemals genehmigen dürfen. Wie die Kriminaltechniker außerdem herausfanden, war zudem ein im Flugzeugbau längst verbotenes Hydrauliköl verwendet und der Heizlüfter direkt unter den Hydraulikölleitungen platziert worden. Ergebnis: Das Feuer war durch tropfendes Öl und nicht durch einen Gerätedefekt ausgelöst worden. Das aber wäre ein Wartungsfehler der Gletscherbahn gewesen. Ebenso ein Konstruktionsfehler der Zugbauer, weil der heiße Lüfter sicherheitswidrig platziert wurde. Damit hätte es auch keine Zulassung vom TÜV bzw. von den Verkehrsbehörden geben dürfen. Ein GAU für Österreich.

Eine ähnliche Spur hatte bezeichnenderweise auch der anfangs für die Aufklärung der Brandkatastrophe eingesetzte Gutachter  Anton Muhr verfolgt, einer der besten seines Fachs. Er musste – nach einer deutlichen Einschränkung des Ermittlungsauftrags – seinen Posten  im Laufe des Kaprun-Prozesses nach einem Gutachten „wegen psychischer Probleme” räumen. In einem Interview mit der österreichischen Pressagentur APA spricht Muhr sogar von „korrupten Machenschaften”.

Im Ergebnis ihrer Untersuchung kamen die Ermittler der Staatsanwaltschaft in Heilbronn und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zu dem Fazit, dass die Gutachten im österreichischen Kaprun-Verfahren falsch waren und Gutachter geschlampt hatten. Außerdem meinten sie in der Ursachenanalyse entdeckt zu haben, „dass wichtige Untersuchungen auf richterliche Anordnung unterlassen worden und Beweismittel verschwunden waren”, wie ZEIT-Autor Hubertus Godeysen schreibt.

Zu einem vernichtenden Urteil kamen auch der Stuttgarter Sachverständige Hans-Joachim Keim und sein Kollege Bernhard Schrettenbrunner. Beide waren von der Firma Fakir mit der Ermittlung der Brandursache beauftragt worden und hatten sich tief in Normen, Vorschriften, Beweismittel und die 106 Ordner des Gerichtsaktes eingearbeitet. Ihr Fazit: „Im Prozess in Österreich wurde zielgerichtet versucht, Tatsachen zu vertuschen und zu unterdrücken.” Sogar nach Ende ihres Auftrags forschten sie auf eigene Rechnung weiter. Otto Widetschek, Präsident des Brandschutzforums Austria, sieht in dem 800-seitigen Gutachten der beiden Sachverständigen „eine schallende Ohrfeige für den österreichischen Rechtsstaat”.  

Schließlich stellten die Sachverständigen aus Stuttgart bei der Staatsanwaltschaft Salzburg Strafanzeige gegen die vier am Kaprun-Prozess beteiligten Gutachter. Das Ende vom Lied: Nach einem mit Wissen des Justizministeriums erteilten Befangenheitsantrag gegen alle 18 Staatsanwälte der Mozartstadt wurden die an die Staatsanwaltschaft Linz verwiesenen Verfahren eingestellt. Beim dortigen Oberlandesgericht war 2005 bereits das von der Salzburger Staatsanwaltschaft angestrengte Berufungsverfahren gegen die 16 im Kaprun-Prozess freigesprochenen Angeklagten abgewiesen worden.

Den Mitgliedern des Vereins „Gerechtigkeit für Kaprun” bleibt jetzt noch eine letzte Hoffnung: Über den Opferanwalt Dr. Gerhard Podovsovnik aus Wien wollen sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Der Jurist prangert den „staatsanwaltlichen Geheimakt”, einen vermuteten Versicherungsbetrug eines Kartells aus Versicherungen und der Gletscherbahnen AG, Amtsmissbrauch sowie die „offensichtliche Bildung einer kriminellen Vereinigung” an. (siehe dazu eigenen Bericht)

Berchtesgadener Land