Termin steht noch nicht fest
Brandkatatrophe von Schneizlreuth: Ex-Bürgermeister muss auf Anklagebank

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 13:01 Uhr
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Von Beginn der Ermittlungen an stand eine Mitschuld von Behörden im Raum. Jetzt ist es Fakt: Der inzwischen 69-jährige Ex-Bürgermeister muss ebenfalls auf die Anklagebank.

LAUFEN/SCHNEIZLREUTH Sechs Gäste fanden den Tod, zahlreiche Menschen wurden schwer verletzt bei der Brandkatastrophe im 800 Jahre alten „Pfarrbauernhof“ in der Nacht zum 23. Mai 2015 in Schneizlreuth/Berchtesgadener Land. Verantwortlich dafür machte das Landgericht Traunstein vor mehr als einem Jahr den 48-jährigen Betreiber einer Event-Agentur, die das unter Denkmalschutz stehende Anwesen damals gemietet hatte. Von Beginn der Ermittlungen an stand eine Mitschuld von Behörden im Raum. Jetzt ist es Fakt: Der inzwischen 69-jährige Ex-Bürgermeister muss ebenfalls auf die Anklagebank.

Nach Auskunft von Pressesprecher Tobias Dallmayer hat das Landgericht Traunstein die von der Staatsanwaltschaft im Dezember 2016 erhobene Anklage (wir berichteten) diese Woche unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen – „da ein hinreichender Tatverdacht der angeklagten Taten besteht“. Abweichend vom Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Hauptverfahren wegen Mitschuld durch Unterlassen und wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Laufen eröffnet. Ein Termin ist noch nicht bekannt.

Die Zweite Strafkammer hatte im Februar 2016 drei Jahre Freiheitsstrafe gegen den Geschäftsführer der Outdoor-Firma verhängt – wegen fahrlässiger Tötung in sechs und fahrlässiger Körperverletzung in 18 Fällen, begangen durch Missachtung von Bau- und Brandschutzvorschriften. Der 48-Jährige hatte den halb verfallenen Bauernhof 1994/1995 renoviert. Unter anderem half eine Elektrofirma mit – die des jetzt angeklagten Ex-Bürgermeisters. Ohne die notwendigen baurechtlichen Genehmigungen ließ der 48-Jährige neben Gästezimmern im Obergeschoß ein Matratzenlager einrichten, das über eine Holztreppe zugänglich war.

Das Feuer war am Pfingstsamstag 2015 aus bis heute ungeklärter Ursache gegen 3 Uhr nachts in einem Schrank im ersten Stock ausgebrochen und zerstörte die Treppe. Die meisten der verstorbenen und verletzten Opfer – alles Mitarbeiter der Firma Lindner aus Arnstorf im Landkreis Rottal-Inn, die ihr 50-jähriges Bestehen mit einem Event-Wochenende hatte feiern wollen - hatten in der Brandnacht im Matratzenlager geschlafen. Das Fehlen von Rettungswegen wurde ihnen zum Verhängnis.

Zu den Kunden des Outdoor-Unternehmens, das bis zu etwa 1 600 Übernachtungen pro Jahr verzeichnen konnte, zählten Militärs, aber auch Unternehmen wie BMW und Siemens. Hunderte von Kindern – meist Schüler aus Schulen in der Region – weilten jedes Jahr in dem Gästehaus im Rahmen von Präventionsprojekten der Caritas. In dem siebentägigen Prozess war immer wieder die Rede, das Landratsamt Berchtesgadener Land beziehungsweise die Gemeinde Schneizlreuth hätten ihre Pflichten ebenfalls verletzt. Zu einer eventuellen Mitverantwortung unterstrich die Zweite Strafkammer im Urteil, die Gemeinde sei informiert gewesen und habe die Übernachtungen, auch auf dem Matratzenlager im Dachgeschoß, geduldet.

Dennoch bleibe der Angeklagte verantwortlich - weil er Leute übernachten ließ. Beim Landratsamt sah das Gericht „keine Verantwortlichkeit“. Es habe auf die Angaben des Angeklagten vertraut. Das frühere Gemeindeoberhaupt, von Mai 1996 bis 30. April 2014 im Amt, hatte im Prozess gegen den 48-Jährigen im Zeugenstand behauptet, von den tausenden von Übernachtungen im „Pfarrbauernhof“ nichts mitbekommen zu haben. Ein Beisitzender Richter reagierte: „Lügen Sie das Gericht nicht an.“ Für zu wenig Parkmöglichkeiten für Kirchgänger durch von Outdoor-Gästen besetzte Parkplätze fand der 69-Jährige die Erklärung: „Ich wohne in Weißbach und war an Wochenenden nicht in Schneizlreuth.“

Von einem fehlenden Bauantrag wollte der damalige Bürgermeister nichts gewusst, ein wichtiges Schreiben des Landratsamts mit Anforderung eines Bauplans samt Brandschutzkonzept „im Alltagsgeschäft vielleicht übersehen“ haben. Obwohl seit 1999 eine Feuerbeschauverordnung galt, geschah nichts. Untätigkeit, Schlamperei und Versäumnisse der Gemeinde, dazu noch Kungelei – dieser Eindruck drängte sich in dem Prozess auf.

Das Gericht bezeichnete einen internen Aktenvermerk von 2007 als „eindeutigen Hinweis, dass man Kenntnis hat und das Ganze duldet“. Der Geschäftsführer hatte an einem Verhandlungstag betont: „Die Art und Weise der Unterbringung war mit der Gemeinde abgesprochen und geduldet.“ Näheres wird der 48-Jährige, dessen Firma nicht mehr existiert, in dem Prozess gegen den Ex-Bürgermeister erläutern, dieses Mal als Zeuge.

Berchtesgadener Land