Mit EU-Haftbefehl Gesuchter:
Besuchsreise endet vorzeitig in der Arrestzelle

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 16:13 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntag, 9. April, wurde ein Pärchen aus Russland in einem Audi A 8 auf der Autobahn A 8 einer Routinekontrolle durch Polizeibeamte der PI Fahndung Traunstein unterzogen.

PIDING Die Beiden konnten sich nicht ausreichend ausweisen, ein Reisepass war seit über einem Jahr abgelaufen. Bei der Fahrerin fehlte der Führerschein. 

Eine Überprüfung des 30-jährigen jungen Mannes im Fahndungscomputer ergab außerdem einen europäischen Haftbefehl aus Ungarn, woraufhin dieser an Ort und Stelle festgenommen werden musste.

Weitere Feststellungen am Fahrzeug ergaben dann, dass die angebrachten österreichischen Kennzeichen sowie der vorgelegte Fahrzeugschein nicht zu dem silberfarbenen Audi A8 gehörten.

Der silberfarbenen Audi A 8 im geschätzten Wert von 10.000 Euro war ebenfalls laut Fahndungscomputer ausgeschrieben, da er Anfang des Jahres in Österreich gestohlen gemeldet wurde.

Eine Durchschung des Fahrzeuges ergaben dann noch einen Fund von weiteren in Österreich gestohlenen österreichischen Kennzeichenschildern sowie eine geringe Menge Heroin.

Der 30-jährige in Österreich wohnhafte Russe wurde im Verlauf des nächstfolgenden Tages beim zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt und im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort wird er die Auslieferung nach Ungarn abwarten müssen, da ihm dort ein Verfahren wegen Schleusertätigkeiten erwartet.

Die 26-jährige ebenfalls in Österreich wohnhafte Russin wurde ebenfalls einer gesamtheitlichen Kontrolle unterzogen. Da ein Drogentest auf Opiate bei ihr positiv verlief, unterzog sie sich freiwillig einer Blutentnahme. Das Ergebnis der Blutuntersuchung entscheidet, ob sie fahrtauglich war oder nicht.

Diese Verkehrsordnungswidrigkeit wird im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Das Pärchen machte sich mindestens von zehn Vergehenstatbeständen schuldig, u.a. wegen der Verkehrsdelikte wie z.B. Kennzeichenmissbrauch und Pflichversicherungsgesetz, sowie des Verdachts der Fahrzeughehlerei.

Des weiteren liegen Verstösse nach dem Aufenthaltsgesetz, Delikten wie unerlaubter Einreise bzw. illegaler Aufenthalt ohne die erforderlichen Dokumente, sowie der Besitz von einer geringen Menge Heroin, vor.

Die Ermittlungen in Bezug des Fahrzeuges und dem rechmäßigen Eigentümer, sowie der entwendeten Kennzeichen dauern derzeit noch an.

Berchtesgadener Land