War es das wert?
Schleuser aus dem Senegal zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

10.07.2017 | Stand 31.07.2023, 17:14 Uhr
−Foto: n/a

Mit der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe endete Ende Oktober 2016 die Verhandlung gegen einen 35-jährigen Schleuser vor dem Amtsgericht in Laufen.

TRAUNSTEIN/LAUFEN Erstmals im Juni 2014 war ein 35-jähriger Senegalese bei Rosenheim wegen einer Schleusung festgenommen worden. Er hatte versucht, zehn eritreische Staatsangehörige von Italien nach Deutschland zu bringen. Im Oktober 2014 wurde er deshalb vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Offenbar unter „Beachtung“ der Bewährungsauflagen trat der Senegalese nach der Haftentlassung nicht mehr als Fahrer in Erscheinung. Er beauftragte andere Personen mit der Durchführung von Schleusungen, um sich nicht selbst nochmals dem Risiko einer Verhaftung auszusetzen.

Bereits Ende Oktober 2014 wurde eine von ihm organisierte Schleusung aufgedeckt. Ein Transporteur hatte versucht, zehn syrische Staatsangehörige von Italien nach Dänemark zu verbringen - bei Flensburg konnte dieser festgenommen werden. Den Schleusungslohn, den der Schwarzafrikaner als Auftraggeber erhalten hatte, belief sich auf 700 Euro pro Person, während er dem Fahrer lediglich 1.000 Euro für den Transport versprochen hatte.

Aufgrund von umfangreichen Ermittlungen des Kommissariats 10 der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein konnte dem Senegalesen nachgewiesen werden, dass er auch für die Organisation einer weiteren Schleusung über den ehemaligen Grenzübergang Walserberg am 24. November 2014 verantwortlich war. Hier waren sieben Syrer in einem Pkw transportiert worden, auch dieser Fahrer bezeichnete den Senegalesen als Auftraggeber.

Aufgrund eines durch die Staatsanwaltschaft Traunstein beantragten Europäischen Haftbefehles wurde der Senegalese schließlich im Mai 2016 bei Bergamo in Italien festgenommen und im August 2016 nach Deutschland ausgeliefert. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Laufen am 31. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Richter Thomas Hippler wurde der Schleuser nun zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zusätzlich ist nun die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten anzutreten.

Berchtesgadener Land