Mutter von Andre B. erhebt neue Vorwürfe
Tödlicher Schuss auf Burghauser - Handelten die Polizisten trotz eines Verbots?

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 3:27 Uhr
−Foto: n/a

Die Mutter des von der Polizei erschossenen 33-Jährigen liefert neue Infos, die vermutlich aus den Ermittlungsakten stammen.

BURGHAUSEN Burghausen. Die Mutter von André B., der am 25. Juli 2014 in Burghausen (LK Altötting) von einer Polizeikugel tödlich getroffen wurde, hat dem Wochenblatt neue Details in Zusammenhang mit dem Tod ihres Sohnes präsentiert. Die Informationen stammen vermutlich direkt aus den Ermittlungsakten, die ihrem Rechtsanwalt vorliegen.

So hätten, Lilia B. zufolge, die beiden Polizisten, die den 33-Jährigen verhaften wollten, eigentlich nur für Sicherheit im Fußballstation sorgen sollen.

Lilia B: „Sie (die Zivilermittler) hatten nachgefragt, ob sie die Verhaftung vornehmen können, was ihnen aber untersagt wurde, da die erwarteten Nürnberger Fußballfans als schwierig gelten.“

Eine halbe Stunde nach der Einsatzbesprechung seien die Beamten dennoch in die Herderstraße gefahren, wo der Schusswaffengebrauch passierte.

„Sie wollten dort die großen Helden sein“, vermutet die Mutter des Erschossenen.

Darüber hinaus berichtet die Mutter folgende Details: „Laut Ermittlungen des LKA erfolgte der Todesschuss aus fünf bis acht Metern Entfernung knapp vorbei am zwischen dem Schützen und André laufenden Kollegen (des Polizisten) und Fußball spielenden Kindern in dem engen Hof.“

Der zweite Polizeibeamte habe die Kugel regelrecht an sich vorbeisausen gehört.

In einem Leserbrief an das Wochenblatt (siehe unten) erklären Freunde und Familienmitglieder des Getöteten unter anderem, er hätte seine 2. Chance nutzen wollen. Die Mutter fügte im persönlichen Gespräch noch hinzu, dass es keine Beweise für den erneuten Drogenhandel ihres Sohnes gegeben hätte, seit er aus dem Gefängnis entlassen worden war. „Er war ein so lieber Kerl“, so Lilia B.

Das Wochenblatt konfrontierte die Polizei mit diesen neuen Vorwürfen.

Polizeisprecher Jürgen Thalmeier vom zuständigen Polizeipräsidium Oberbayern Süd: „Das Ermittlungsverfahren wird von einer neutralen Polizeidienstelle, der Zentralen Ermittlungsstelle beim Landeskriminalamt, zusammen mit der Staatsanwaltschaft Traunstein geführt. Wir als betroffener Verband werden uns daher zu den laufenden Ermittlungen weder äußern, noch Stellung beziehen. Gegen den 33-jährigen Mann bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichts Traunstein wegen eines Verbrechens des Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Die Vollstreckung eines Haftbefehls ist Aufgabe der Polizei. Die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch sind im Polizeiaufgabengesetz geregelt. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit obliegt der Zentralen Ermittlungsstelle.“

Auch die ermittelnden Behörden, die Staatsanwaltschaft in Traunstein und das Landeskriminalamt in München, wollten mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren keine Stellungnahmen abgeben.

Leserbrief

Zur Berichterstattung über den polizeilichen Schusswaffengebrauch in Burghausen: IST DAS GERECHTIGKEIT? Vor zwei Monaten, am 25.07.2014, verloren wir auf schreckliche Art und Weise unseren geliebten Sohn, Freund und Cousin als er von einem Zivilfahnder hinterrücks durch einen Kopfschuss getötet wurde. Auf den ersten Schock nach dieser grausamen Tat folgten die nächsten Stiche in unser Herz durch Presseberichte, die den Getöteten als „dicken Fisch in der Drogenszene“, „Drogendealer“ usw. bezeichneten. Wofür jedoch jegliche Beweise fehlten und immer noch fehlen. Diese öffentlichen haltlosen Anschuldigungen veranlassten unzählige Personen dazu, ihn in der Öffentlichkeit — durch Kommentare in sozialen Netzwerken — mit Massenmördern, Kinderschändern und Vergewaltigern gleichzusetzen, dem das Geschehene zu Recht widerfahren ist. Hier wäre es Aufgabe der Presse gewesen, im Nachhinein klarzustellen, dass dies alles nur Mutmaßungen waren, die aus seiner Vergangenheit resultieren. Oder hat ein Mensch, der einmal einen Fehler gemacht und dafür auch seine Strafe verbüßt hat, keine 2. Chance verdient? Genau diese 2. Chance wollte Andre B. nämlich nutzen. Doch leider hielt es keiner für nötig über sein neues Leben, mit dem er die Vergangenheit hinter sich lassen wollte, zu berichten. Er hatte eine Arbeit und wollte mit seiner Freundin eine Zukunft abseits der Kriminalität aufbauen. Dies war aber scheinbar zu unspektakulär für den Großteil der Medien, um darüber und über den Menschen André zu berichten. Allgemein hat es den Anschein als wäre die „Sache“ im Bezug auf die Öffentlichkeit in Vergessenheit geraten nachdem sich am Anfang die Berichterstattungen überschlugen. (...) Die aktuellen Ermittlungen ergeben jedoch, dass die Beamten nicht nur widerrechtlich vor Ort waren und entgegen anderslautender Dienstanweisung gehandelt haben, sondern auch, dass der Todesschütze neben Kindern und Anwohner auch seinen eigenen Kollegen in Lebensgefahr gebracht hatte. Auch wenn es André weder lebendig macht noch die Trauer und den Schmerz verringert, so bleibt doch zu hoffen, dass ihm zumindest Gerechtigkeit widerfährt. Und, dass unser Staat über seine Diener mit der gleichen Härte richtet, wie er es bei gleichem Vergehen bei seinen Bürgern tun würde. Daniela Käßler, Helena und Michael Käßler, Karolina Spieß, Angelina Wilhelm, im Namen von Familie und Freunden Hier unsere Bilderserien vom Tatort, der Demo und der Gedenkveranstaltung:

Altötting