"Ich würde mich schämen"
Der Kommentar zum Strafbefehl für Raser MdB Stephan Mayer

08.07.2017 | Stand 01.08.2023, 18:07 Uhr
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Mit einem Strafbefehl soll der eklatante Tempoverstoß mit Unfallfolge elegant aus der Welt geschafft werden. Ein Kommentar von Wochenblatt-Redaktionsleiter Mike Schmitzer

BURGHAUSEN Nun ist es (wahrscheinlich) genau so gekommen, wie wir schon im November 2013 vorhergesagt haben: Still und leise wurde der rasende Bundestagsabgeordnete mit einem Strafbefehl „verarztet“.

Hätte das Wochenblatt die Sache damals nicht aufgedeckt, kein Mensch hätte vermutlich jemals davon erfahren, denn eine öffentliche Gerichtsverhandlung gibt es nicht und war auch nie vorgesehen.

Dies sei ganz speziell jenen gesagt, die nach der Enthüllung der Tempo-Affäre noch kritisiert hatten, dass man doch mit einer Berichterstattung bis zur Gerichtsverhandlung hätte warten sollen.

Die Geldstrafe von 8.000 Euro halte ich dem Gehalt eines Bundestagsabgeordneten für durchaus angemessen. Wehtun soll es ja schon — zumindest ein bisschen.

Ein zweimonatiges Fahrverbot dafür, dass jemand das Doppelte des Erlaubten auf dem Tacho hatte (vermutlich eher noch mehr) und dann noch einen schweren Unfall baute, ist nach meiner nicht-juristischen Meinung ein schlechter Witz. Unabhängig davon, ob es nun einen Prominenten wie Stephan Mayer trifft, oder einen „Normalsterblichen“ wie Sie und mich.

Völlig indiskutabel und eines Bundestagsabgeordneten absolut unwürdig, war das Verhalten von Stephan Mayer. Vor dem Wochenblatt-Artikel versuchte er die Temposünde totzuschweigen und kündigte stattdessen an, die Kamerabeweise anzufechten.

Einsicht oder Schuldbewusstsein zeigte Mayer nicht.

Nach der Enthüllung im Wochenblatt bedrohte er unsere Redaktion, ebenso wie Kollegen einer anderen Zeitung, auf wirre und völlig inakzeptable Weise, um danach wochenlang einfach unterzutauchen.

Der Anstand gebietet uns, den genauen Sachverhalt nicht zu veröffentlichen. Ein Anstand, den der feine Herr Bundestagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der CSU leider zuweilen vermissen lässt.

Ich würde mich an Ihrer Stelle schämen, Herr Mayer.

Hier der zum Kommentar zugehörige Artikel

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