Viele Bürger verärgert über Bischofs-Entscheidung
Gewitterwolken über Altötting nach Auflösung des Tilly-Benefiziums

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 2:17 Uhr

Eine Frage, die den Marienwallfahrtsort bewegt, ist jene nach dem Grund für die Abschaffung. Peter Vornehm liefert eine ziemlich „weltliche” Erklärung im „Oettinger Land”: Der Bischof habe die Wohnung des Benefiziaten benötigt.

Was ist überhaupt das Tilly-Benefizium? Der große Feldherr Johann Tserclaes Graf von Tilly, ohne dessen Schwert (nach Meinung seiner Verehrer) Altötting und der Rest von Bayern heute protestantisch wäre, war ein großer Marienverehrer. Er führte im Dreißigjährigen Krieg die so genannte „Katholische Liga” an. Anno 1630 stiftete der Feldherr die enorme Summe von 6300 Gulden nach Altötting, damit dort für „ewige Zeiten” ein spezieller Geistlicher täglich für ihn eine Messe lesen solle. Hierbei spricht man von einem Benefizium.

Diese „Ewigkeit” hielt genau 379 Jahre, bis zum Januar 2009. Da wurde das Tilly-Benefizium nämlich von Bischof Wilhelm Schraml abgeschafft, wie dieser im offiziellen Amtsblatt für das Bistum Passau verkünden ließ.

Die Abschaffung fand damals keine nennenswerte Beachtung, nur in speziellen Kreisen, etwa bei den Tillyfans, wurde die bischöfliche Entscheidung kritisiert. Der „normalsterbliche” Altöttinger wusste ja damals nichts von der Existenz des Tilly-Benefiziums und kümmerte sich deshalb auch nicht weiter um dessen Abschaffung.

Das hat sich inzwischen gewaltig geändert. Obwohl drei Jahre ins Land gezogen sind, lässt die Amtshandlung des Bischofs im Moment die Volkesseele brodeln.

Hintergrund ist der äußerst ausführliche Artikel des ehemaligen Töginger Ortsheimatpflegers Peter Vornehm im aktuellen „Öttinger Land”. Das ist ein Heftchen, in dem die Heimatverbände historische Themen präsentieren und das unter anderem über das Landratsamt vertrieben wird. Ganz glücklich dürfte der Altöttinger Landrat deshalb über diese Ausgabe 31 des Heftchens nicht sein. Darin schreibt Peter Vornehm in Zusammenhang mit Bischof Schramls Altersruhesitz in der Altöttinger Administration:

„Hier wollte Schraml vor allem auch das oberste Stockwerk für sich frei bekommen (...) Zuvor mussten nur noch der Kapelladministrator und der Stiftungsverwalter des Tilly-Benefiziums ausquartiert werden. So wurde kurzerhand unter fadenscheinigen Vorwänden das seit 1630 bestehende Tilly-Benefizium (...) abgeschafft ..."

Nun sind den Altöttingern noch lebhaft die 500.000 Euro in Erinnerung, die für den Umbau dieser Ruhestandswohnung ausgegeben wurden.

Dass nun im Öttinger Land zu lesen und danach im Bayerischen Fernsehen zu sehen war, dass das Benefizium angeblich aus sehr weltlichen Gründen abgeschafft worden sei, war für viele der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Die Kritik an Bischof Schraml ist in Altötting unüberhörbar und überdeckt seine Verdienste, wie die neue Schatzkammer und das Wallfahrtsmuseum. Andere Städte im Bistum blicken neidvoll nach Altötting, angesichts der gewaltigen Investitionen, die Schraml in den Marienwallfahrtsort hat fließen lassen.

Nicht zu vergessen auch der Papstbesuch, den viele Schramls Nähe zum Heiligen Vater zuschreiben. Doch scheint der Bischof Probleme zu haben, seinen positiven Einsatz für Altötting richtig zu kommunizieren.

Was sagt Bischof Schraml zu den Vorwürfen im „Öttinger Land“? Das Wochenblatt hat sich mit einem Fragenkatalog zur Auflösung des Benefiziums an den Bischof gewandt (siehe Unten).

Bei aller berechtigten oder auch nicht berechtigten Aufregung bedeutet die Auflösung des Benefiziums eines nicht: Den Wegfall der 7-Uhr-Messe in der Gnadenkapelle, wie vielfach vermutet wird.

Diese Messe wird es auch weiterhin geben, allerdings ist sie nicht mehr ausdrücklich Tilly gewidmet. Die Messe gilt jetzt allen verstorbenen Wohltätern der Gnadenkapelle. Die Besucher der Morgenmesse werden wohl keinen Unterschied feststellen ...

Altöttings Bürgermeister Hofauer hält sich in der Angelegenheit ­indes sehr bedeckt. Auf Nachfrage des Wochenblattes behauptete er, von der Existenz des Benefiziums und der Bischofs-Entscheidung „gar nix” zu wissen.

Fragen an den Bischof:

Das Wochenblatt hat sich mit verschiedenen Fragen zum Tilly-Benefizium an die bischöfliche Pressestelle gewandt. Die Fragen sollten vom Wochenblatt schriftlich gestellt werden, ein Interview mit dem Bischof war nicht möglich. Die Antworten stammen teilweise von dem Passauer Archivdirektor Dr. Herbert W. Wurster und teilweise vom Leiter der Bischöflichen Pressestelle Wolfgang Duschl.

Wochenblatt: Die Auflösung des Benefizium für Graf Tilly hat harsche Kritik gegenüber dem Bischof hervorgerufen. Welche Kosten hat dieses denn jährlich verursacht?

Dr. Wurster: Die tatsächlichen Kosten für das Benefizium sind seit vielen Jahrzehnten nicht mehr vom Benefizium geleistet worden, sondern über die Kapellstiftung und besonders über die diözesane Kirchensteuer beglichen worden, da der Benefiziat als Diözesanpriester daraus besoldet wurde. Insofern ist die Frage nach den Kosten falsch gestellt.

Wochenblatt: Wie viel Geld wären denn heute umgerechnet die von Tilly gestifteten 6.300 Gulden?

Dr. Wurster: Der heutige Wert der Stiftung von 6.300 Gulden ist nicht leicht darstellbar. Der Stiftungswert des Benefiziums wurde im späten 19. Jahrhundert mit 10.800 Goldmark angesetzt. Laut Wikipedia entspricht 1 Goldmark (1873-1899) 9,86 Euro. Damit ist das Stiftungskapital mit ca. 100.000 Euro anzusetzen. Das Ganze ist aber sehr problematisch, weil Geld früher aufgrund des geringeren Geldvolumens realiter einen höheren Wert hatte. Andererseits haben sich viele Dinge extrem auseinanderentwickelt. Das Stiftungskapital hätte damals für ca. 26 Tagwerk ausgereicht. Und was 26 Tagwerk heute wert sind, das kann man sich ausrechnen: ca. 80.000 qm à 3 Euro für landwirtschaftliche Grundstücke: 240.000 Euro. Dass man heute aus dem aus 240.000 Euro Anlagekapital potenziell fließenden Ertrag (4 Prozent = ca. 10.000 Euro) kein Jahresgehalt für einen Geistlichen bezahlen kann, ist offenkundig, der Kapitalstock wäre also in Kürze verbraucht.

Wochenblatt: Die Süddeutsche Zeitung rechnet vor, dass bei einer krisensicheren Anlage der 6300 Gulden heute vierhundert Milliarden Gulden daraus geworden wären. Stimmt die Rechnung?

Dr. Wurster: Die Zinseszinsrechnung von 6.300 Gulden 1630 auf heute vierhundert Milliarden Gulden ist eine Milchmädchenrechnung. Wenn die Welt so (einfach) wäre, dann würde den heutigen Abkömmlingen eines jeden Adeligen oder reicheren Bürgers des 17. Jahrhunderts die ganze Welt – und mehr – gehören. Im übrigen sind wirtschaftlicher Auf- und Niedergang normal, auch für kirchliche Stiftungen.

Wochenblatt: Das bayerische Fernsehen spricht von enttäuschten Gläubigen die dem Bischof unterstellen, er hätte das Benefizium aus einem ganz anderen Grund abgeschafft, nämlich weil er die Wohnung des Priesters habe brauchen können für seinen Altersruhesitz in Altötting. Entspricht das den Tatsachen? Denken Sie, die Gläubigen in Altötting haben Verständnis für den Schritt des Bischofs – gleichzeitig gibt es ja Unmut über die rund 500.000-Euro-Umbaumaßnahmen seines Altersruhesitzes in Altötting?

Duschl: Die Diözese hat aufgrund der historischen Entwicklung des Tilly-Benefiziums – die materielle Ausstattung ist erloschen, siehe dazu die Stellungnahme von Archivdirektor Dr. Herbert W. Wurster – bei der staatlichen stiftungsrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Kultusministerium, beantragt, das Tilly-Benefizium der Kapellstiftung Altötting zuzulegen. Dem wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zugestimmt. Mit dieser Zulegung wurde das Tilly-Benefizium Teil der Kapellstiftung Altötting.

Die derzeit geführte historische Diskussion um die Aufhebung des Tilly-Benefiziums in Altötting wird in Medien mit der Frage nach dem Altersruhesitz für Bischof Wilhelm Schraml verbunden. Das ist eine Verkürzung. Das Tilly-Benefizium hat kein historisch verbrieftes Recht an dem Gebäude der Bischöflichen Administration, der Benefiziat hatte dort eine Wohnung eingeräumt erhalten.

Mit den Planungen zur „Neuen Schatzkammer“ und zum Wallfahrtsmuseum im heutigen Haus Papst Benedikt XVI.“ ging es ab 2006 um die langfristige Nutzung der Bischöflichen Administration in Altötting. Dazu hat das Bistum Passau, sowohl Generalvikar Dr. Klaus Metzl als auch Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner, in den vergangenen Jahren mehrfach und klar gesagt, dass eine Generalsanierung nötig war; unabhängig von der Frage nach einer Wohnung für Bischof Schraml.

Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner hatte damals erläutert: die Gesamtmaßnahme der Generalsanierung im 2. Obergeschoss auf einer Fläche von gesamt etwa 600 Quadratmetern sei mit 500 000 Euro budgetiert. Die Administratorenwohnung und später mögliche Wohnung des Bischofs bilde nur eine Teilfläche. Man könne und dürfe, so der Finanzdirektor, nicht von Luxus sprechen. Die Räume würden ganz normal ausgestattet. Allerdings mache es einen Unterschied, wenn man Denkmalschutzauflagen habe. Dies hätte die Maßnahme aufwändig gemacht. Allerdings, so würden es Denkmalpfleger, Architekten und Fachleute aus dem Diözesanbauamt belegen, sei der Quadratmeter-Preis von etwa 833 Euro bei dieser aufwändigen Sanierung, so Sonnleitner, auf keinen Fall überteuert, wenn nicht sogar im unteren Bereich für solche Maßnahmen.

Altötting