227-facher Betrug
Sechseinhalb Jahre Knast für einkaufswütiges Pleite-Pärchen

20.03.2018 | Stand 24.07.2023, 15:00 Uhr
−Foto: n/a

Dramatisch: Die Tochter der Verurteilten muss möglicherweise in eine Pflegefamilie

ALTÖTTING. Bittere Tränen bei der Urteilsverkündung im Altöttinger Amtsgericht. Ein Betrügerpärchen aus Neuötting wurde vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Gregor Stallinger ins Gefängnis geschickt. Die 21-jährige Vanessa S. für dreieinhalb Jahre und der 26-jährige Benjamin H. für drei Jahre. Die beiden hatten, wie berichtet, 227 mal in Geschäften und Warenmärkten eingekauft, ohne einen Knopf Geld zu besitzen. In vielen Fällen suchten sie sich dabei die teuerste Ware im Laden aus, zahlten mit Bankkarte und gaben das Gekaufte später gegen Bargeld an der Kasse wieder zurück.

Auf diese Weise ergaunerte sich das Pärchen insgesamt 24.252 Euro.

Richter Dr. Stallinger las dem Pleite-Pärchen ordentlich die Leviten: „Sie wollten das schnelle Geld und sind dafür planvoll und zielgerichtet vorgegangen.“

Das Pärchen suchte sich im Internet ganz gezielt Geschäfte und Warenmärkte aus, die das Lastschriftverfahren akzeptieren. Anders als beim elektronischen Verfahren mit Pin, wird hier der Kontostand nicht abgefragt, sondern es ist nur eine Unterschrift des Kunden nötig.

Nur so war es den Neuöttingern möglich, die Geschäfte zu betrügen, denn auf ihren Bankkonten herrschte gähnende Leere. Trotz der klammen finanziellen Situation lebte das Paar auf großem Fuß - und hat offensichtlich nichts gelernt. Auf die Frage nach den finanziellen Verhältnissen erklärten sie, kürzlich in eine Doppelhaushälfte gezogen zu sein, mit einem Mietpreis von 840 Euro. „Respekt, da haben Sie sich ein wahres Schnäppchen herausgesucht“, schüttelte Richter Dr. Stallinger den Kopf.

Auf die Frage, wie viel von den Schulden in Höhe von 24.252 Euro sie inzwischen abbezahlt hätten, kam die Antwort: „180 Euro.“ Das sorgte abermals für Kopfschütteln beim Richter. Immerhin verdient Benjamin H. nach einem Jobwechsel als Produktionshelfer 1.800 Euro und Vanessa S. als Reinigungskraft 450 Euro.

Dreieinhalb Jahre Haft für Benjamin H. sowie drei Jahre und neun Monate für Vanessa S., so lautete die Forderung von Staatsanwältin Carolin Schwegler. Als Pluspunkte für die beiden Angeklagten wertete sie das Geständnis in letzter Minute und die damalige finanzielle Notlage der beiden.

Strafverschärfend sah sie die Höhe des Schadens, die kriminelle Energie und die Vorstrafen der beiden Neuöttinger.

Beide haben Vorstrafen wegen Betrugs

Wegen der gleichen Betrügereien war Benjamin H. bereits zu einer Geldstrafe und Vanessa S. - die Drahtzieherin - zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie stand also unter offener Bewährung, die in die neue Strafe einbezogen werden musste.

Die beiden Verteidiger Erhard Frank und Thomas Grinzinger plädierten für geringere Strafen, die, im Fall von Benjamin H., auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Verteidiger gibt den Geschäften Mitschuld

Sie gaben den betrogenen Geschäften eine Mitschuld, weil sie durch das für sie kostengünstigere Lastschriftverfahren den beiden die Betrugstaten erleichtert hätten.

Die beiden Angeklagten nutzten ihr Recht auf „letzte Worte“ vor der Urteilsverkündung und erklärten übereinstimmend, wie leid ihnen die Sache tue.

„Auch wenn ich die letzte Chance verbockt habe, bitte ich um eine weitere“, fügte Vanessa S. hinzu.

Zwar blieb das Schöffengericht unter dem geforderten Strafmaß, dennoch müssen beide Betrüger für lange Zeit ins Gefängnis. Besonders bitter ist das für die 21-jährige Vanessa, da sie vermutlich ihre kleine Tochter in eine Pflegefamilie geben muss. Zwar gibt es Vollzugsanstalten für Mütter mit Kindern, aber der Rat der Jugendhilfe an die verurteilte Betrügerin lautete, dem Kind in den geregelten Verhältnissen einer Pflegefamilie eine Chance auf ein ordentliches Leben zu geben.

Dementsprechend groß war die Verzweiflung der jungen Mutter und es flossen viele Tränen auf der Anklagebank.

Altötting