Tuberkulosefall in Unterneukirchen
Landratsamt untersuchte 86 Personen - 13 positive Ergebnisse

30.01.2018 | Stand 25.07.2023, 2:02 Uhr
−Foto: n/a

Eine junge Frau aus Somala war an offener Tuberkulose erkrankt. Landratsamt führte Reihenuntersuchung durch

LANDKREIS ALTÖTTING. Nachdem im Oktober 2017 eine junge Frau aus Somalia, die die Berufsintegrationsschule in Unterneukirchen besucht, an offener Lungentuberkulose erkrankt war (das Wochenblatt berichtete), wurden im Umfeld der Erkrankten durch das Gesundheitsamt Altötting insgesamt 100 Kontaktpersonen ermittelt. Als Kontaktpersonen wurden entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) in diesem Fall Menschen angesehen, die in den letzten sechs Monaten vor Erkrankung der jungen Frau aus Somalia in Summe mehr als acht Stunden gemeinsam mit der Erkrankten in einem geschlossenen Raum verbracht hatten.

Laut einer Information des Altöttinger Gesundheitsamtes, sind von diesen 100 Kontaktpersonen zwischenzeitlich 3 ins Ausland verzogen. Bei 86 der verbleibenden Kontaktpersonen konnte das Gesundheitsamt bisher einen Bluttest durchführen. Dieser ergab in 13 Fällen ein positives Testergebnis und damit den Nachweis einer immunologischen Auseinandersetzung mit dem Tuberkuloseerreger (12 Personen mit Migrationshintergrund, eine an der Schule beschäftigte Person).

Das Gesundheitsamt Altötting geht davon aus, dass bei einer Mitschülerin dieses positive Testergebnis auf die engen Kontakte mit der jungen Frau aus Somalia zurückzuführen ist. Die aktuelle Röntgenaufnahme der Lunge dieser Mitschülerin ergab jedoch keinen Hinweis auf eine Erkrankung an Tuberkulose.

Die an der Schule beschäftigte Person hatte nach eigenen Angaben keine nennenswerten Kontakte zur erkrankten jungen Frau aus Somalia.

Bei den übrigen 11 positiv getesteten Kontaktpersonen könnte der Tuberkulosekontakt bereits im Herkunftsland stattgefunden haben. Ein Nachweis ist nicht möglich, da 9 Personen mit Migrationshintergrund zum Zeitpunkt der Ersteinreise nach Deutschland das 15. Lebensjahr vollendet hatten, und gemäß § 62 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) und § 36 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) daher kein Bluttest, sondern eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose durchgeführt worden war. Eine Mitschülerin war im Rahmen des Familiennachzugs eingereist; eine andere stammt aus Osteuropa. Für eine Untersuchung auf Tuberkulose im Rahmen der Einreise dieser Personen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Bei allen positiv getesteten Kontaktpersonen, die geröntgt wurden, konnte eine Erkrankung an Lungentuberkulose ausgeschlossen werden. Drei Personen konnten bisher noch nicht geröntgt werden.

Nur ein kleiner Teil der Menschen mit positivem Bluttest auf Tuberkulose erkrankt im Laufe seines Lebens tatsächlich an einer manifesten Tuberkuloseerkrankung, so das Gesundheitsamt. Der weitaus größte Teil der Menschen mit einem positiven Bluttest (ca. 90%) erkrankt niemals an der Infektion mit dem Tuberkuloseerreger.

Trotzdem hat das Gesundheitsamt Altötting allen Kontaktpersonen mit positivem Bluttest eine Vorstellung beim Hausarzt oder Lungenfacharzt empfohlen, um eine mögliche, präventive Antibiotikumgabe zu besprechen. Hierdurch kann das Risiko an einer Tuberkulose zu erkranken weiter reduziert werden.

Altötting