Wichtig für Eltern
Schüler können nicht einfach mit dem Bus mitfahren

13.12.2017 | Stand 03.08.2023, 21:35 Uhr
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Einfach mal so schnell mit dem Schulbus mitfahren ist nicht möglich

HIRTEN In der heutigen Zeit ist es völlig normal, dass Schüler nach dem Unterricht zu einem Schulkameraden mit nach Hause fahren, um gemeinsam Hausaufgaben zu machen oder den Nachmittag zu verbringen.

Wenn die beiden Schüler aber in größerer Entfernung zueinander wohnen, stellt sich die Frage nach dem Transport.

Was viele Eltern nicht wissen, ist, dass Schüler nicht einfach im Schulbus des Mitschülers mitfahren können - auch nicht gegen Bezahlung.

Folgender Fall ist vor wenigen Tagen in Burgkirchen/Holzen passiert:

Zwei 11-jährige Schülerinnen haben beschlossen, an jenem Tag gemeinsam zu einem der beiden Mädchen zu fahren, das in Hirten wohnt.

Während die Hirtenerin eine Buskarte besitzt, hat ihre Schulkameradin natürlich für diesen Bus keine.

Die beiden Mädchen wollten in den Bus einsteigen, und fragten, ob sie beide mitfahren könnten, aber der Busfahrer lehnte ab. Nur das Mädchen mit der Fahrkarte dürfe einsteigen, das andere nicht.

Aus Solidarität stieg aber auch das mitfahrberechtigte Mädchen aus Hirten zusammen mit der Freundin aus.

Es war kurz vor 16 Uhr, es wurde langsam dunkel, und die Eltern waren am Handy nicht erreichbar. Also machten sich die beiden 11-Jährigen zu Fuß auf den Weg nach Hirten. Entlang der ziemlich gefährlichen Straße.

„Wir sind teilweise in der Wiese gegangen, weil die Lastwagen so viel Wind gemacht haben“, berichtet eines der Mädchen.

Etwa nach der Hälfte der Strecke wurden die Kinder von der Mutter des Hirtener Mädchens aufgelesen. Sie hatte vorher keinen Empfang gehabt und als das Handy wieder funktionierte, sofort ihre Tochter zurückgerufen.

Die Mutter des Hirtener Mädchens war natürlich alles andere als begeistert vom Verhalten des Busfahrers.

Dieses war aber tatsächlich korrekt. Wie Burgkirchens Bürgermeister Johann Krichenbauer erklärt, handelt es sich hier um keinen Linienbus (in diesem Fall wäre der Kauf einer Fahrkarte möglich) sondern einen Bus zum Schülertransport der Gemeinde Burgkirchen.

„Der Busfahrer hat sich rechtlich korrekt verhalten, als er das Mädchen nicht mitgenommen hat. Er darf auch keine Fahrkarten verkaufen.“

Natürlich teile er die Meinung der Eltern, so Krichenbauer, dass das Nachhauselaufen für die Mädchen ein zu großes Risiko darstellte. Dennoch habe der Schulbusfahrer keine Wahl gehabt.

„Wir als Gemeinde sind rechtlich gebunden und können das Mitfahren nicht erlauben und die Busfahrer sind entsprechend instruiert. Wenn sie entgegen der Vorschriften nicht mitfahrberechtigte Schüler mitnehmen und es zu einem Unfall kommt, oder der Schüler sich verletzt, wäre dieser nicht versichert. Das müsste der Busfahrer auf seine eigene Kappe nehmen und das wäre sicher nicht ratsam.“

Die Konsequenz ist, dass Eltern sich vorher genau informieren sollten, wie ihr Kind zu einem Mitschüler kommt. Denn das Mitfahren im Schulbus ist keine Option.

Altötting