Das Gericht sprach den Asylbewerber schuldig
Acht Jahre Gefängnis für den Vergewaltiger einer 19-Jährigen

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 1:15 Uhr
−Foto: n/a

Ein 25-jähriger Asylbewerber aus dem Senegal hatte eine 19-jährige Mühldorferin vier Mal vergewaltigt. Jetzt muss er für lange Zeit ins Gefängnis

MÜHLDORF_25TRAUNSTEIN "Schuldig der Vergewaltigung und der vorsätzlichen Körperverletzung." So lautete am Donnerstag, 21. 4., das Urteil für den 25-jährigen Senegalesen Assane N. Acht Jahre muss der Asylbewerber für diese verabscheuungswürdige Tat an einer 19-jährigen Mühldorferin ins Gefängnis. Danach droht ihm die Abschiebung.

Ein Jahr mehr, neun Jahre Gefängnis hatte die Staatsanwältin gefordert. Für das Opfer sei es ein Horror gewesen, von dem körperlich überlegenen Mann gleich mehrere Male vergewaltigt zu werden. Die Aussagen des Angeklagten, das Opfer habe freiwillig mit ihm Sex gehabt, bewertete die Anklagevertreterin als "absolut unglaubwürdig". Die Darstellung des Opfers hingegegen, das am ersten Prozesstag vor Gericht aussagen musste, seien glaubhaft und nachvollziehbar gewesen.

Die Vertreterin der Nebenklage, die Anwältin des Opfers, schloss sich der Forderung der Staatsanwältin an. "Nein heißt Nein. In jeder Sprache und in jedem Land", so die Juristin.

Der Verteidiger des Asylbewerbers, der Burghauser Rechtsanwalt Erhard Frank, beschönigte in seinem Plädoyer die Taten seines Mandanten nicht. "Man muss zu der Erkenntnis kommen, dass er den Geschlechtsverkehr mit der 19-Jährigen erzwungen hat." Deshalb müsse der Angeklagte auch wegen Vergewaltigung verurteilt werden. "Erstaunt haben mich die geforderten neun Jahre", so Frank. Der Jurist bat das Gericht, hier nicht "generalpräventiv" (abschreckend) zu urteilen und forderte eine Haftstrafe von deutlich weniger als neun Jahren.

Das Urteil über acht Jahre begründete der vorsitzende Richter damit, dass sich der Senegalese absolut nicht geständig zeigte - und damit den Rat seines eigenen Anwalts und des Gerichts ausschlug. Assane N. hatte bei seinen ersten Vernehmungen immer behauptet, keinen Kontakt zu der 19-jährigen Mühldorferin gehabt zu haben. Erst als er von den gefunden DNA-Spuren erfuhr, schwenkte er um und erzählte fortan, er hätte zwar Sex mit der jungen Frau gehabt, dieser sei aber einvernehmlich gewesen.

Von einer Freiwilligkeit könne aber überhaupt nicht die Rede sein, so der Richter. "Da wollten Sie nur unsere Leichtgläubigkeit austesten."

Alleine die Tatsache, dass das Opfer halbnackt vom Ort des Geschehens geflohen sei, als es Stimmen hörte, deute darauf hin, dass es mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei.

Eine Generalprävention spiele bei der Strafe keine Rolle, so der Richter zum Verteidiger. "Der Strafrahmen liegt hier zwischen zwei und 15 Jahren."

Strafmildernde Gründe, wie etwa eine eingschränkte Steuerungsfähigkeit durch Alkohol, lagen laut Gerichtsgutachter nicht vor.

Die Verurteilung hatte sich schon am ersten Verhandlungstag, am Dienstag abgezeichnet (wir berichteten). Während sich der Angeklagte immer tiefer in Widersprüche verstrickte, erzählte die 19-jährige Mühldorferin klar und nachvollziehbar, was in jener Nacht passiert ist.

Assane N. nahm das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregung hin. In seinem letzten Statement betonte der Asylbewerber, dass er kein Krimineller sei. "Ich habe einen Fehler begangen und dafür entschuldige ich mich." Die Einsicht, dass er einer jungen Frau großes Leid zugefügt hat, wollte sich bei ihm nicht einstellen ...

Hier unser Bericht vom ersten Prozesstag

Hier unser detaillierter Vorbericht zum Prozess mit allen Hintergründen

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