Firma in finanzieller Not
Was ist mit der 30-jährigen Garantie, falls Tupperware pleite geht?

19.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:24 Uhr |

Tupperware ist Kult - unter anderem auch, weil die Firma eine lange Garantie auf die Produkte verspricht. Inzwischen ist das Unternehmen wegen Liquiditätssorgen heftig unter Druck geraten. Doch was wäre im Falle einer Pleite mit den Garantieansprüchen der Kunden?



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Mit bunten Schüsseln und Boxen hat Tupperware Haushalte fast rund um den Globus geprägt, mit Verkaufspartys die Vertriebswelt aufgemischt. Auch in Deutschland verbreiteten sich die luftdicht verschließbaren Behältnisse, deren Kunststoffdeckel beim Schließen den charakteristischen Laut von sich geben, seit den frühen 1960er Jahren rasant. Als Erfolgskonzept erwiesen sich Gründer Tuppers Haushaltsprodukte vor allem in Kombination mit Marketing-Genie Brownie Wises Idee der Tupperparty - und wegen der langen Garantie.

Einst von vielen sogar als „lebenslang“ bezeichnet, wirbt das Unternehmen offiziell nun mit einer 30 Jahre langen Garantiefrist - das ist ebenfalls überdurchschnittlich lang. Die „Tupperware Deutschland Garantie“ besteht für zahlreiche Produkte als freiwillige Leistung der Firma zusätzlich zur 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung. Doch was wäre, wenn Tupperware tatsächlich pleite geht?

Das sagt die Verbraucherzentrale zu Garantieansprüchen im Insolvenzfall



Ansprüche, die sich aus freiwilligen Garantien der Hersteller ergeben, bleiben laut Verbraucherzentrale von einer Insolvenz unberührt. „Hat der Produzent eine Garantie gegeben, können Sie mangelhafte Ware im Rahmen der Garantie direkt dort beanstanden“, teilen die Verbraucherschützer mit.

Wird allerdings infolge der Insolvenz der Geschäftsbetrieb völlig eingestellt, sieht es anders aus: Dann könne man die Ansprüche nur noch beim Insolvenzverwalter geltend machen. Da der Betrieb eingestellt wurde, wird die Firma eine Reparatur oder einen Austausch defekter Ware aber nicht mehr vornehmen.

Man könnte die mangelhafte Ware theoretisch auf eigene Kosten reparieren lassen und diese Kosten im Wege des Schadensersatzes vom Insolvenzverwalter verlangen. „Allerdings sind Ihre Erfolgsaussichten, Reparaturkosten erstattet zu bekommen, wegen der Vielzahl der Forderungen gering. Im Fall der Insolvenz wird es daher schwierig werden, Ansprüche auf Gewährleistung durchzusetzen“, heißt es bei der Verbraucherzentrale.

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