Nach Kabelanschluss-Reform
Streit vor dem BGH gegen «Nebenkostenprivileg»

08.07.2021 | Stand 09.07.2021, 7:56 Uhr

Christin Klose/dpa-tmn

Seit Jahrzehnten zahlen viele Mieter über die Betriebskosten automatisch einen Kabelanschluss mit. Damit ist in drei Jahren Schluss. Wettbewerbsschützer fragen jetzt: War dies überhaupt rechtens?

Von Mitte 2024 an dürfen Vermieter keine Kabelgebühren mehr auf ihre Mieter umlegen - und Wettbewerbsschützer meinen, dass das auch heute schon gegen geltendes Recht verstößt.

In einem Musterverfahren hat die Wettbewerbszentrale die Frage vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht, am Donnerstag wurde in Karlsruhe verhandelt. Das Urteil wird in den nächsten Monaten verkündet, ein Termin stand noch nicht fest. (Az. I ZR 106/20)

Die Wettbewerbsschützer stören sich daran, dass viele Mieterinnen und Mieter keine Chance haben, ihren Anschluss zu kündigen. Solange sie in der Wohnung wohnen, müssen sie die Gebühren dafür über ihre Nebenkosten mitzahlen - auch wenn sie den Anschluss möglicherweise gar nicht nutzen oder ihn nicht wollen. Dadurch seien Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil.

Die Wettbewerbszentrale beruft sich auf einen Paragrafen im Telekommunikationsgesetz, wonach ein Vertrag «zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten» höchstens eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben darf. Außerdem muss es möglich sein, einen Vertrag für höchstens zwölf Monate abzuschließen. Die Richterinnen und Richter äußerten allerdings gewisse Zweifel, ob sich diese Vorschrift auf einen Immobilienkonzern mit Mietwohnungen anwenden lässt. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg gehabt.

So oder so wird das Urteil nur noch vorübergehend von Bedeutung sein. Denn die Politik hat das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs bereits besiegelt. Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft, bis Ende Juni 2024 gibt es dann noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen alle Mieter die Wahlfreiheit, für die die Wettbewerbszentrale in Karlsruhe streitet.

Für den beklagten Wohnungsanbieter Vivawest aus Gelsenkirchen, der mehr als 120 000 Wohnungen vermietet, ist die baldige Abschaffung ein Beleg dafür, dass bisher das Gegenteil gilt. «Damit liegt aus unserer Sicht eine klare gesetzgeberische Wertung vor, dass bis dahin die Umlagefähigkeit weiterhin aufrechterhalten werden kann», sagte der Anwalt des Unternehmens nach der Verhandlung.