Welche Fristen gelten?
Die Steuererklärung für 2023 steht an: Tipps und Tricks für mehr Geld

28.05.2024 | Stand 06.06.2024, 14:32 Uhr |

Wer seine Steuererklärung selber macht, hat dafür noch bis zum 2. September Zeit. − Foto: imago

Wann ist die Steuererklärung fällig, welche Fristen gibt es und wer muss sie eigentlich machen? Was es bei der Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 zu beachten gilt und welche hilfreichen Tipps es gibt, lesen Sie hier. 

 



Noch bleibt etwas Zeit bis zur Abgabefrist für die diesjährige Steuererklärung. Aber im Vergleich zum Vorjahr ist sie wieder ein Stück nach vorne gerückt. Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte sich deshalb den 2. September als Stichtag merken. Der eigentliche Termin für die Abgabe ist schon am 31. August, da der aber auf ein Wochenende fällt, bleiben zwei Tage mehr für die Steuererklärung.

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Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zurate zieht, hat sogar noch etwas mehr Zeit. Dann ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 erst am 2. Juni 2025 fällig. Für eine freiwillige Steuererklärung bleibt sogar noch Zeit bis zum 31. Dezember 2027. 

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Wer muss eine Steuererklärung machen?



Zu einer Steuererklärung sind zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende verpflichtet. Wer angestellt ist, ist davon erst einmal nicht betroffen. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer bei seinen Angestellten normalerweise vom Lohn ab, alle Steuern sind somit bereits gezahlt.

Unter anderem ist aber auch steuererklärungspflichtig, wer Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat oder unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatte. Auch wer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist und daher unter die Lohnsteuerklasse VI fällt, muss die Erklärung machen. 

 



Das gilt ebenfalls für Ehepartner, die nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert werden. Wer im Ausland lebt, aber dennoch unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, muss ebenfalls eine Steuererklärung machen. 

 

Was passiert, wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig ist?



Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag durch das Finanzamt rechnen, der zusätzlich zu den Steuern gezahlt werden muss. Dafür sind dann 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer oder mindestens 25 Euro fällig – und das für jeden angefangenen Monat. Das jeweilige Finanzamt hat jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres einen Ermessensspielraum, in dem es den Verspätungszuschlag nicht verlangen muss. Sind diese 14 Monate abgelaufen, muss es den Zuschlag aber einfordern.

Nur in Ausnahmefällen kann die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert werden. Gründe dafür sind zum Beispiel ein Umzug oder schwere Krankheitsfälle. Die Verlängerung muss schriftlich beim jeweiligen Finanzamt beantragt werden, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. 

 

Eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen



Auch wer keine Steuererklärung abgeben muss, sollte darüber nachdenken, eine zu machen. Denn so bekommt man zu viel gezahlte Steuern vom Staat zurück. 

Fahrtkosten: Wer zum Beispiel einen weiten Arbeitsweg hat, kann den steuerlich geltend machen. Für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges sind pauschal je 30 Cent pro Kilometer möglich. Ab Kilometer 21 sogar 38 Cent. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Arbeitsweg zurückgelegt wird.

Werbungskosten: Anschaffungen für die Arbeit oder Fortbildungen, die der Arbeitgeber nicht zahlt, können als Werbungskosten angegeben werden, rät der Bund der Steuerzahler. 

Homeoffice: Und auch, wer aus dem Homeoffice arbeitet, kann das als Werbungskosten geltend machen. Hier berücksichtigt der Staat jeden Arbeitstag mit sechs Euro – maximal an 210 Arbeitstagen im Jahr.

Eine freiwillige Steuererklärung kann noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres abgegeben werden. Das heißt, bis zum 31. Dezember dieses Jahres kann man noch die freiwillige Steuererklärung für 2020 machen. 

 

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