Preisbindungen
Bundeskartellamt: Bußgeld gegen Schulrucksack-Hersteller

17.08.2021 | Stand 18.08.2021, 10:12 Uhr

Schulranzen stehen in einem Klassenraum (Symbolbild).- Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Ein Hersteller von Schulranzen hat dem Einzelhandel Mindestpreise vorgeschrieben. Eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs, findet das Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt hat gegen den für Marken wie ergobag und Satch bekannten Schulrucksack-Hersteller Fond Of ein Bußgeld von rund zwei Millionen Euro verhängt wegen Einschränkung des Preiswettbewerbs.

«Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten», berichtete Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag in Bonn.

Derartige «vertikale Preisbindungen» führten häufig dazu, dass die Verbraucher höhere Preise zahlen müssten, sagte Mundt. «Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel.»

Preisvorgaben an den Handel sind nicht erlaubt

Nach den Ermittlungen des Kartellamtes hatte Fond Of Händler zwischen 2010 und 2019 beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt. Die Einhaltung der Mindestpreise sei systematisch kontrolliert und auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt worden. Dabei dürfen Hersteller eigentlich schon seit den 1970er Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen geben.

Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt, dass das Kölner Unternehmen mit dem Kartellamt umfassend kooperiert habe und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte, berichtete die Wettbewerbsbehörde. Der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen wurde das Verfahren eingestellt. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hatte, und einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019.