EU-Politik
Rechtsstaatsklausel: Grüne fordern «Allianz der Parlamente»

01.09.2021 | Stand 02.09.2021, 5:21 Uhr

Sven Giegold, damals Spitzenkandidat Bündnis 90/Die Grünen zur Europawahl, spricht beim Parteitag zur Europawahl.- Foto: Gregor Fischer/dpa

Kann das Europaparlament dafür sorgen, dass Polen und Ungarn für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit bestraft werden? Grünen-Politiker sagen ja und fordern eine «Allianz der Parlamente».

Im Streit über mögliche Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln für Länder wie Polen und Ungarn haben die Grünen zu einer «Allianz der Parlamente» aufgerufen.

«Die pro-europäischen Parteien im Bundestag müssen jetzt ihre Kolleginnen und Kollegen im EU-Parlament unterstützen», sagte der Europaabgeordnete Sven Giegold der Deutschen Presse-Agentur. Zusammen könnten die Parlamente den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, damit diese endlich den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen die Regierungen Ungarns und Polens einsetze.

Der Union und der SPD warf Giegold vor, den Rechtsstaatsproblemen in der EU im Bundestagswahlkampf bislang nicht genügend Beachtung zu schenken. «Europa wird die Autokraten in Ungarn und Polen nicht mit Worten beeindrucken, sondern nur mit finanziellen Sanktionen», sagte der Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament.

Instrumente endlich nutzen

Das Europaparlament hatte die EU-Kommission zuletzt im Juni unter Androhung einer Untätigkeitsklage aufgefordert, endlich ihr neues Instrument zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU zu nutzen. Die Behörde unter Leitung von Ursula von der Leyen hat allerdings bislang keine entsprechenden Verfahren eingeleitet und das Parlament arbeitet nun an einer Klageschrift an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Das Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht. Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

Polen und Ungarn weisen die Vorwürfe zurück und haben auch vor dem EuGH gegen das neue Verfahren geklagt. Sie gehen davon aus, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist.

Warten auf Entscheidung des EuGH

Dass die EU-Kommission bislang noch keine Verfahren eingeleitet hat, liegt aus Sicht des Europaparlaments daran, dass sie nach einer Einigung der Staats- und Regierungschefs eigentlich erst dann tätig werden soll, wenn der EuGH über die Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Das Europaparlament ist allerdings der Meinung, dass die Kommission nicht an den Deal gebunden ist.

Die Erfolgsaussichten der angestrebten Untätigkeitsklage sind nach einem Gutachten des juristischen Dienstes des Parlaments unterdessen «sehr gering». Die Kommission habe eindeutig einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung, ob und wann sie Mitteilungen an einzelne Mitgliedstaaten richtet, heißt es in dem Text über den zunächst das «Handelsblatt» berichtete und der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zudem halten es die Juristen für möglich, dass das Parlament im Juni bei der Einleitung des Verfahrens für die Untätigkeitsklage nicht explizit genug gesagt hat, gegen wen das neue Instrument eingesetzt werden sollte. Das monierte auch die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme.

Parlamentsvizepräsidentin Katarina Barley (SPD) sagte dazu dem «Handelsblatt», bei der Klage gegen es nicht um ein einzelnes Verfahren, sondern darum, dass die Kommission das Gesetz überhaupt nicht anwende.