Ab Schuljahr 2026/2027
Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule beschlossen

10.09.2021 | Stand 11.09.2021, 5:48 Uhr

Vom Schuljahr 2026/2027 an wird es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben.- Foto: Daniel Karmann/dpa

Das letzte Großprojekt aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD das vor der Wahl noch in Kraft treten sollte, hat im Bunderat grünes Licht bekommen: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule kommt.

Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, bekommen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat dem «Ganztagsförderungsgesetz» zugestimmt.

Vorausgegangen war ein langer Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Vorhabens. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am Montag schließlich einen Kompromiss gefunden. Der Bund sagt nun zu, sich langfristig mit 1,3 Milliarden Euro an den jährlichen Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Zuvor hatte er knapp 1 Milliarde angeboten. Das war den Ländern zu wenig. Zudem beteiligt sich der Bund prozentual auch stärker an Neubau- oder Renovierungskosten bei Investitionen in Ganztagsplätze als zuerst geplant.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach im Bundesrat von einer Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies sei ein sehr wichtiger Tag. «Unzählige Familien werden es uns danken», sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Letztes Großprojekt der Koalition

Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ist das letzte Großprojekt aus dem Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung, das vor der Bundestagswahl noch in Kraft gesetzt wird. Die Herausforderung bei der Umsetzung wird sein, genügend Fachkräfte für die schätzungsweise 600.000 bis 800.000 zusätzlichen Ganztagsplätze zu finden, die nun geschaffen werden müssen.