Beschluss
Omikron-Variante: Gesundheitsminister für schärfere Einreiseregeln

18.12.2021 | Stand 23.09.2023, 22:21 Uhr

−Symbolbild: Armin Weigel/dpa

Zum Schutz vor einer schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante fordern die Gesundheitsminister der Länder schärfere Regeln zur Einreise nach Deutschland.



Dabei geht es um Maßnahmen bei der Einreise aus Virusvariantengebieten, wie es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschluss der Gesundheitsminister von Samstag heißt.

Zuständig ist letztlich die Bundesregierung. „Die Einreise sicherer zu machen, hilft, damit sich die Omikron-Variante nicht so schnell ausbreitet“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. „Verhindern können wir die Verbreitung nicht, nur verzögern. Je länger es dauert, bis Omikron auch Deutschland im Griff hat, umso besser.“

PCR-Testnachweis

Konkret heißt es im Beschluss der Gesundheitsminister der Länder, die Bundesregierung werde gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung zu verändern. So sollen Reisende ab sechs Jahren, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, schon vor der Abreise einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest solle hierfür nicht mehr zulässig sein. Die dem Negativtestnachweis zugrundeliegende PCR-Testung dürfe bei Abflug im Ausland nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

Diese Regelung solle auch für Personen gelten, die in der Bundesrepublik in einem Flughafen lediglich umsteigen, heißt es weiter. Die zuständigen Behörden sollten durch angemessene Kontrollen der Einhaltung dieser Regelungen „Nachdruck“ verleihen.

Verschärfungen bei Testvorgaben

Zur Begründung heißt es, um den Eintrag der besorgniserregenden Omikron-Variante in Deutschland möglichst gering zu halten und das bereits jetzt hohe, von der Delta-Variante ausgehende Infektionsgeschehen nicht weiter zu befeuern, seien Verschärfungen bei den Testvorgaben bei der Einreise erforderlich. Bei Flügen von mehr als fünf Stunden Dauer sei entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen - so dass bei Testungen bei der Einreise aus Virusvariantengebieten unterschiedliche Regelungen für Kurz- und Langstreckenflüge getroffen werden könnten.

Großbritannien als Virusvariantengebiet

Außerdem heißt es in dem Beschluss, das Bundesgesundheitsministerium werde darin bestärkt, sich kurzfristig weiterhin für eine Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet einzusetzen.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), hatte gefordert, der Bund müsse Großbritannien „möglichst schnell“ zum Virusvariantengebiet erklären „Ich blicke mit großer Sorge auf die Entwicklungen in Großbritannien. Die Omikron-Virusvariante breitet sich dort rasch aus. Wir müssen daher konsequent und schnell handeln“, hatte Holetschek am Freitag der dpa in München gesagt.

Bisher gelten keine europäischen Länder als Virusvariantengebiete, laut Liste des Robert Koch-Instituts sind dies derzeit Länder wie Südafrika, Namibia und Simbabwe. Im südlichen Afrika war Omikron entdeckt worden.

Österreich verschärft ab Montag

Am Freitagabend hatte Österreich bereits angekündigt, ab Montag die Einreise drastisch zu verschärfen. Diese soll nur noch mit einem 2G-Nachweis möglich sein.

− dpa