Beschluss des Bundesrats
Keine Einbürgerung mehr bei Verurteilung wegen Rassismus

25.06.2021 | Stand 26.06.2021, 9:34 Uhr

Julian Stratenschulte/dpa

Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht: Antisemitische und rassistische Straftäter dürfen auch bei Jugendstrafen und weniger gravierenden Delikten nicht eingebürgert werden.

Wer wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann in Deutschland künftig nicht mehr eingebürgert werden.

Diese Einschränkung wurde nach antiisraelischen und antijüdischen Vorfällen kurzfristig in eine Liste an Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen, die der Bundesrat billigte. Bei schweren Straftaten galt dies bereits. Nun kann eine Einbürgerung auch bei Jugendstrafen und weniger gravierenden Delikten verwehrt werden, wenn das Gericht ein antisemitisches oder rassistisches Motiv als strafverschärfend festgestellt hatte.

Zu den Änderungen gehört auch, dass Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen künftig ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können. Entsprechende Erlasse des Innenministeriums von 2019 werden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und großzügiger ausgestaltet. So war eine erleichterte Einbürgerung bisher nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren war. Diese Einschränkung fällt weg.

Der Antrag ist kostenlos, andere Staatsangehörigkeiten darf man behalten. Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden oder zu Gruppen gehörten, die damals verfolgt wurden. Das kann Nachfahren von Juden, Sinti und Roma ebenso betreffen wie Nachkommen von psychisch Kranken oder politischen Gegnern der Nationalsozialisten.

Der Bundesrat stimmte außerdem einer Regelung zu, die eine Speicherung aller relevanten ausländerrechtlichen Daten in einem bundesweiten Register vorsieht. Im Ausländerzentralregister soll künftig auch zentral das Ergebnis der Echtheitsprüfung von vorgelegten Dokumenten erfasst werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), versicherte, sensible Informationen aus Asylverfahren - etwa zu politischen Aktivitäten oder sexueller Orientierung - seien von der Übermittlung an Drittstaaten «kategorisch ausgeschlossen».