Neue Testverordnung
„Freitesten“ nach Corona-Infektion ab sofort nicht mehr kostenlos

16.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:21 Uhr

−Symbolbild: Sina Schuldt/dpa

Wer sich mit dem Covid-19-Virus infiziert hat, muss die Kosten für das „Freitesten“ künftig selber tragen.



Eine entsprechende Testverordnung trat nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums am Montag in Kraft. Das Ministerium sehe „keine Notwendigkeit mehr, die Testung zur Beendigung der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren“, erklärte eine Sprecherin. Eine Ausnahme gilt für medizinisches und pflegerisches Personal, das weiter Anspruch auf eine kostenlose Testung habe.

Die Ministeriumssprecherin verwies darauf, dass mittlerweile viele Bundesländer die Absonderungsregeln für Bürgerinnen und Bürger weiter eingeschränkt hätten. In sechs Ländern sind weder Isolierung noch Quarantäne vorgeschrieben - dementsprechend gebe es dort auch keinen Zwang zum „Freitesten“ mehr. In den übrigen Ländern seien noch Isolierungspflichten vorgesehen. Ein „Freitesten“ sei aber zumindest dann nicht mehr erforderlich, wenn die vorgeschriebene Isolierungsfrist abgelaufen sei.

− afp