Rechte von Arbeitgebern
EuGH: Kopftuchverbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein

15.07.2021 | Stand 15.07.2021, 10:23 Uhr

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH. Foto: Sven Hoppe/dpa

Wegen Klagen gegen ein Kopftuchverbot an deutschen Arbeitsplätzen, hat sich der Europäische Gerichtshof mit dem religiösen Symbol befasst. Und stärkte überraschend die Rechte der Arbeitgeber.

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH heute.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland, in denen einer Mitarbeiterin einer Kita und eines Drogeriemarktes das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verboten wurde.