Bundesverfassungsgericht
DKP wehrt sich gegen Nichtzulassung zur Bundestagswahl

15.07.2021 | Stand 15.07.2021, 22:07 Uhr

Rote Fahne der DKP vor dem Reichstag in Berlin. Die DKP wurde nicht zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen. Foto: picture alliance / dpa

Wegen erheblich verspätet vorgelegter Rechenschaftsberichte wurde die Deutsche Kommunistische Partei nicht Bundestagswahl zugelassen. Dagegen hat die DKP nun Beschwerde eingereicht.

Nach ihrer Ablehnung durch den Bundeswahlausschuss haben 18 Gruppierungen dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit wollen sie erreichen, dass sie doch noch zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen werden.

Beschwerde eingelegt hat auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), wie ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mitteilte. Sie hatte in den vergangenen Jahren ihre Rechenschaftsberichte immer erheblich verspätet vorgelegt und damit die Vorgaben des Parteiengesetzes nicht erfüllt.

Der Bundeswahlausschuss hatte Ende vergangener Woche in zweitägiger Sitzung entschieden, dass 53 Parteien an der Bundestagswahl teilnehmen können, darunter auch 44 kleinere Parteien und Vereinigungen. 43 Gruppierungen hatten sich erfolglos beworben. Der Ausschuss prüft nur, ob die Bewerber für die Wahl die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Eine inhaltliche Bewertung insbesondere der Programmatik der Parteien darf er nicht vornehmen.

Nach der Entscheidung haben abgelehnte Gruppierungen vier Tage Zeit, Beschwerde in Karlsruhe einzureichen. Nach Auskunft des Gerichts haben davon unter anderem auch die Republikaner, die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die Klimaschutzpartei (KSP) und die Jesusparty Gebrauch gemacht. Nun ist die Frist abgelaufen.

Das Gericht muss bis zum 59. Tag vor der Wahl über die Beschwerden entschieden haben. Das wäre in der letzten Juli-Woche.