Bundespatentgericht
Teilerfolg für Haenel im Streit mit Heckler & Koch um Patent

01.10.2022 | Stand 01.10.2022, 22:10 Uhr

Haenel-Firmenschild - Auf einem Schild vor der Firmenzentrale steht der Name des Thüringer Waffenherstellers C.G.Haenel. - Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Im Streit um ein wichtiges Patent für einen Bundeswehr-Großauftrag hat der Thüringer Waffenhersteller Haenel einen Teilerfolg gegen seinen schwäbischen Konkurrenten Heckler & Koch erzielt. Das Bundespatentgericht in München erklärte das Patent von Heckler & Koch in Deutschland am Freitag für teilweise nichtig, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. In einem reduzierten Umfang bleibt das Patent auf ein Wasserverschlusssystem für Gewehre allerdings bestehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens müssen zu 40 Prozent von der Klägerin Haenel und zu 60 Prozent von Heckler & Koch getragen werden. Die Aufteilung gilt häufig als Indiz dafür, wer sich in größerem Maße durchgesetzt hat.

Die Namen der beiden Unternehmen nannte das Bundespatentgericht nicht explizit, doch haben die Streitigkeiten zwischen beiden Sturmgewehrfabrikanten eine lange und in der Öffentlichkeit bekannte Vorgeschichte. Das Patent spielt eine zentrale Rolle für einen Auftrag der Bundeswehr für 120.000 Sturmgewehre. Zunächst war dieser überraschend an Haenel gegangen. Der Lieferant war dann aber wegen Verletzung des Patents von Heckler & Koch ausgeschlossen worden.

Was die Entscheidung des Bundespatentgerichts für das Vergabeverfahren bedeutet, ist unklar. Bei einer kompletten Nichtigkeit hätte Haenel argumentieren können, dass man ein nichtiges Patent auch nicht verletzten kann. Ob dafür auch die partielle Nichtigkeit reicht, werden voraussichtlich andere Gerichte entscheiden müssen. Zuletzt war das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Streit befasst, im Juni hatten die Richter eine Beschwerde von Haenel abgewiesen - damals aber noch mit dem anderen Stand zur Gültigkeit des Patents.

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