Seit Februar
Masken sind jetzt im Verbandskasten Pflicht: Warum ohne trotzdem kein Bußgeld droht

01.02.2023 | Stand 17.09.2023, 4:09 Uhr

Medizinische Masken sind jetzt Pflicht geworden, das Fehlen kann mit Bußgeld geahndet werden. −Foto: dpa

Zum 1. Februar sind zwei Masken im Kfz-Verbandskasten Pflicht geworden. Was sonst noch alles für den medizinischen Notfall im Auto sein muss und was raus kann, haben wir für Sie zusammengefasst.





In Deutschland haben Autofahrer die Pflicht, einen Verbandskasten mitzuführen. Seit Februar 2022 gilt dafür die DIN13164, die als Folge der Corona-Pandemie auch zwei medizinische Gesichtsmasken vorschreibt. OP-Masken sind dafür ausreichend, es müssen keine FFP-Masken sein.

Ein Jahr lang hatten die Autofahrer Zeit, ihren alten Verbandskasten aufzustücken oder sich einen neuen anzuschaffen. Diese Übergangsfrist endete nun zum 1. Februar 2023.

Platz für die neuen Masken im Verbandskasten machen eins von Dreieckstüchern sowie ein Verbandstuch.

Was in den Kfz-Verbandskasten gehört:

Was in einen Verbandskasten gehört, ist in der DIN13164 genau vor geschrieben, etwa wenn es um Art und Größe geht. Und das sind:

- ein Heftpflaster, 5mx2,5 cm, DIN13019-A

- zwei Verbandpäckchen, DIN 13151-M

- ein Verbandpäckchen, DIN 13151-G

- vier Wundschnellverbände, 10cm x 6 cm, DIN 13019-E

- sechs Kompressen, 10 cm x 10 cm

- drei Fixierbinden, DIN 61634-FB-8

- zwei Fixierbinden, DIN 61634-FB-6

- eine Rettungsdecke, 2,10 m x 1,60 m

- vier Einmalhandschuhe, DIN EN 455

- eine Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145

- ein 14-teiliges Fertigpflasterset

- ein Verbandpäckchen K

- Erste-Hilfe-Broschüre

- zwei Feuchttücher zur Hautreinigung

Neu:

- zwei Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683

- nur noch ein Dreiecktuch, DIN 13 168-D

- nur noch ein Verbandtuch, 60 cm x 80 cm, DIN 13152-A

Keine Masken im Verbandskasten: Kein Bußgeld

Nicht „bußgeldbewehrt“, so heißt es im Polizeijargon, war das Fehlen der beiden Corona-Masken im Verbandskasten bislang. Wegen der genannten Übergangsfrist. Doch auch nach dem Ende dieser einjährigen Übergangsfrist kann die Polizei beim Fehlen der Masken im Verbandskasten bei einer Kontrolle keine Bußgelder verhängen. Denn der Gesetzgeber hat es bislang schlichtweg versäumt, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahingehend anzupassen. Im betreffenden Paragraph 35h, „Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen“, ist immer noch von Verbandskästen mit der DIN 13164 Ausgabe 1998 und Ausgabe 2012 die Rede. Die Masken sind aber in der Ausgabe 2022 festgeschrieben. Die Masken im Verbandskasten sind also Pflicht, wer sich aber nicht daran hält, muss nicht mit Konsequenzen rechnen. Solange die StVZO nicht aktualisiert ist, sind der Polizei bei Kontrollen die Hände gebunden. Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern: „Wir können derzeit nur an die Vernunft der Autofahrer appellieren.“ Zumindest was die Masken betrifft. Denn wenn ein Verbandskasten oder dessen Inhalt abgelaufen ist, kann sehr wohl ein Bußgeld verhängt werden. 10 Euro kostet das dann. Soviel wie auch bei den Masken. Wenn es denn einmal gesetzlich verankert ist.