Justiz
Lambrecht im Kampf gegen Stalking: Hürden «deutlich gesenkt»

25.03.2021 | Stand 25.03.2021, 9:50 Uhr

Angelika Warmuth/dpa

Mit einer Gesetzesverschärfung will die Bundesregierung Stalking-Opfer besser schützen. Vor allem auf das Nachstellen mittels technischer Neuerungen will man reagieren.

Ständige Anrufe, das Auflauern vor der Wohnung oder sogenanntes Cyber-Stalking: Für Betroffene ist all das oft «schrecklicher Psychoterror», wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte.

«Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden», forderte die Sozialdemokratin. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung beschloss das Kabinett in Berlin. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Ein großes Problem bei der Verfolgung von Stalking sind nach Einschätzung der Ministerin bisher zu hohe Hürden beim Straftatbestand gewesen. «Diese Hürden senken wir jetzt deutlich», kündigte Lambrecht an.

So soll Verhalten als Stalking gelten, bei dem jemand «wiederholt» belästigt wird. Bislang ist hier von «beharrlichem» Stalking die Rede. Das Merkmal «schwerwiegend» wurde mit «nicht unerheblich» ersetzt. In der Vergangenheit musste «beharrliches» Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet sei, das Leben des Opfers «schwerwiegend» zu beeinträchtigen. Laut einer im «Deutschen Ärzteblatt» erschienen und vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim (ZI) durchgeführten Studie sind Frauen wesentlich häufiger als Männer von Stalking betroffen.

Stalking droht Betroffenen aber schon lange nicht mehr nur offline, wie Lambrecht betont. «Im Netz und über Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert», erklärte die Justizministerin. «Auch diese Taten stellen wir künftig ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe», sagte die SPD-Politikerin.

Ein Beispiel: Stellen Täter ihren Opfern etwa mit einer Software nach, deren Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen sei, soll ihnen nun eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen.

Kritik an dem Entwurf gab es aus der Opposition: «Der Regierungsentwurf zum Cyberstalking greift ein wichtiges Thema auf, bleibt aber viel zu unkonkret», sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Stephan Thomae. Er fordert, dass im Parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden müsse, sonst drohe, dass «die Strafverfolgungsbehörden kaum rechtssicher wissen können, welche Verhaltensweisen strafbar sind und welche nicht.»

Lob gab es hingegen vom Koalitionspartner: Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, attestierte der Verschärfung eine «effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings».