Frankfurt
Kein Kita-Platz für Sohn: Mutter erhält 23.000 Euro Schadenersatz

13.07.2021 | Stand 13.07.2021, 13:34 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat einen Landkreis zur Zahlung von gut 23.000 Euro an eine Mutter verurteilt, weil sie die trotz Rechtsanspruchs keinen Kita-Platz für ihren Sohn erhalten hatte.



Die Frau hatte den Landkreis auf Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung verklagt, da er ihr von März bis November 2018 trotz Bedarfsanmeldung keinen zumutbaren Betreuungsplatz für ihren einjährigen Sohn angeboten habe, berichtete eine OLG-Sprecherin am Montag. (Az. 13 U 436/19)



Bedarf unmittelbar nach Geburt angemeldet



Während das Landgericht Darmstadt der Mutter gut 18.000 Euro zugestand, sprach ihr das OLG weiteren Schadenersatz zu. Der Landkreis habe seine Amtspflicht zur unbedingten Gewährleistung eines Betreuungsplatzes verletzt, begründete das OLG die Entscheidung. Er sei verpflichtet, eine dem Bedarf entsprechende Anzahl von Betreuungsplätzen sicherzustellen. Die Klägerin habe ihren Bedarf unmittelbar nach der Geburt des Kindes zudem rechtzeitig bei der Gemeinde angemeldet.



Der angebotene Platz in Offenbach sei angesichts der räumlichen Entfernung nicht zumutbar gewesen. Die Fahrzeit vom Wohnort zum Betreuungsplatz betrüge bereits ohne Berücksichtigung der Verkehrsbelastung in den üblichen Bring- und Abholzeiten 30 Minuten. Bis zum Arbeitsplatz wäre die Klägerin 56 Minuten für eine Strecke unterwegs. Die Mutter habe damit Anspruch auf Ersatz des erlittenen Verdienstausfalls, den sie infolge eines fehlenden Betreuungsplatzes erlitten habe.

− dpa