Der ADAC klärt auf
Handy am Steuer: Wann ist es erlaubt und was sind die Folgen?

14.09.2023 | Stand 25.10.2023, 11:49 Uhr |

Ein kurzer Blick aufs Smartphone reicht oftmals schon, um schwere Konsequenzen nach sich zu ziehen. − Foto: Monika Skolimowska/dpa

Im Auto stellt das Smartphone ein hohes Unfallrisiko dar. Ein Blick darauf kann viel Geld kosten und sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen. Der ADAC klärt auf, wann das Handy im Auto benutzt werden kann und welche Konsequenzen die Nutzung hat.



Während der Autofahrt kurz auf das Smartphone schauen, einen Anruf machen oder schnell eine SMS schreiben – Das kann Sie schnell viel Geld und Punkte in Flensburg kosten. Der ADAC erklärt, was erlaubt ist und was nicht, und welche Strafen Sie zu erwarten haben, wenn Sie sich nicht an das Verbot halten.

Die Gefahr bei der Nutzung von Smartphones am Steuer



Junge Erwachsene (18 bis 24 Jahre) sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, da es ihnen an Fahrroutine fehlt und sie sich häufiger selbst überschätzen. Auch ist es die Zielgruppe, die beim Fahren am häufigsten das Handy in die Hand nimmt. Laut ADAC nimmt jemand, der bei 50 km/h nur zwei Sekunden nicht auf die Straße schaut einen Blindflug von 28 Metern auf sich. Studien zeigen auch, das Menschen die Folgen dieser Ablenkung häufig unterschätzen. Dazu kommt es zu unnötigen Unfällen, die Fahrerinnen und Fahrer sowie Unbeteiligte im Schlimmsten Fall das Leben kosten können.

Das ist die gesetzliche Lage zur Handy-Nutzung am Steuer



Grundsätzlich gilt: Solange der Motor läuft, ist die Nutzung nur über die Freisprechanlage erlaubt. Auch die Start-Stopp-Funktion bietet hier kein Schlupfloch, da sich der Motor in einer Wartestellung befindet und nicht komplett ausgeschaltet ist. Somit ist das Aufnehmen, Halten und Bedienen des Handys an der roten Ampel verboten. Erst, wenn das Auto steht und der Motor vollständig abgeschaltet ist, darf das Handy in die Hand genommen und bedient werden.

Diese Regelung gilt auch für das Ablehnen von Anrufen und das Ablesen der Uhrzeit sofern das Handy dafür in die Hand genommen werden muss. Für Mobiltelefone in einer Halterung gilt: Ein kurzer Blick ist erlaubt, solange die Verhältnisse auf der Straße und im Verkehr das ohne größeres Risiko zulassen.

Übrigens gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer. Steht der Radfahrer allerdings, darf er elektronische Geräte ohne Einschränkung nutzen.

Diese Strafen erwarten Sie, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden



Laut einer Tabelle des ADAC muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wer sein mobiles Endgerät am Steuer in der Hand hält und nutzt. Wenn eine akute Gefährdung vorliegt, sind es 150 Euro und zwei Punkte. Die beiden Punkte gibt es auch bei einer Sachbeschädigung, die auf dem Blick aus Smartphone resultiert. Dann kostet die Verwendung schon 200 Euro. In beiden Fällen gibt es einen Monat Fahrverbot oben drauf.

Wer beim Radfahren mit Handy erwischt wird, muss übrigens mit 55 Euro Bußgeld rechnen.

Achtung: Wer in der Führerschein-Probezeit sein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät am Steuer benutzt und dabei geblitzt wird, kassiert zunächst ein Bußgeld und mindestens einen Punkt. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet. War dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit, können die Sanktionen sogar noch schärfer sein.