EU-Führerscheinreform
Führerschein: Müssen Senioren bald zum TÜV? Das diskutiert die EU

31.05.2023 | Stand 16.09.2023, 21:10 Uhr

Um den Führerschein dreht sich eine geplante EU-Reform. Beschlossen ist noch nichts – doch es ist gut möglich, dass sich die Führerschein-Regularien in den einzelnen EU-Ländern künftig stärker ähneln werden. −Symbolbild: dpa

Müssen Senioren bald zum TÜV, um ihren Führerschein nicht zu verlieren? Infolge einer neuen Führerscheinrichtlinie, die die Europäische Union plant, sollen Autofahrer ab 70 eine Kontrolle durchlaufen, ob sie noch sicher im Straßenverkehr sind. Wie der ADAC berichtet, liegt nun der erste Entwurf der neuen Richtlinie vor, der aktuell auf der EU-Ebene besprochen wird.



Die 4. Führerscheinrichtlinie muss zudem, wenn sie beschlossen wird, erst auf national geltendes Recht angewandt werden. Dem Entwurf zufolge betrifft diese Führerscheinreform unter anderem Fahranfängerinnen und -anfänger sowie Seniorinnen und Senioren. Was Sie zu den möglichen Änderungen wissen sollten:

Fahrtauglichkeits-TÜV für Seniorinnen und Senioren



Schon länger ist eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Seniorinnen und Senioren ab 70 im Gespräch. In anderen EU-Ländern gibt diese Regelung bereits. Etwa in Portugal müssen Autofahrerinnen und Autofahrer nach ihrem 50. Geburtstag zunächst alle fünf Jahre zur Fahrtüchtigkeitskontrolle, ab dem 70. Lebensjahr sogar alle zwei Jahre. Auch in Tschechien muss man alle fünf Jahre zum Fahrtüchtigkeits-TÜV, sobald man das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Der Entwurf der neuen Führerscheinrichtlinie sieht diese Prüfung ab einem Alter von 70 Jahren und in einem Intervall von fünf Jahren vor. Der ADAC weist aber darauf hin, dass noch unklar ist, wie das in Deutschland in der Praxis aussehen könnte.

Gewichtsgrenzen bei Klasse B



Aktuell besteht beim Autoführerschein der Klasse B die Auflage, dass die dafür zugelassenen Fahrzeuge die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten dürfen. Gemäß des Entwurfs der neuen Führerscheinrichtlinie könnte sich das nun ändern – und zwar dann, wenn die Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Dann können Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheinklasse B Autos und auch Wohnmobilen mit einer Gesamtmasse von bis zu 4250 Kilogramm fahren. Voraussetzung ist dann neben der Kraftstoffart auch der Besitz dieser Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren.

Probezeiten für jeden neuen Führerschein



Aktuell ist es so geregelt, dass man eine Probezeit durchläuft, wenn man seinen ersten Führerschein erhält. Diese Zeit dauert zwei Jahre – sofern man sich keine schwereren Verkehrsverstöße zuschulden kommen lässt. Dann kann die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert werden. Bei den Führerscheinklassen AM, L und T gibt es gar keine Probezeit, ebenso bei weiteren Führerscheinen. Konkret bedeutet das: Wer einen Autoführerschein macht und zuvor beispielsweise einen Rollerführerschein erworben hat, kommt in eine zweijährige Probezeit. Wenn er danach noch beispielsweise einen Lkw-Führerschein erwirbt, folgt hier keine weitere Probezeit – noch.

Die EU scheint eine neue Regelung diesbezüglich zu planen. Statt der einzigen Probezeit nach dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis soll – wenn der Entwurf letztlich so beschlossen wird – mit jedem weiteren Führerschein eine neue Probezeit beginnen.

Doch nicht nur die Handhabung, wann es eine Probezeit gibt, kann sich ändern, sondern auch wo. Die Probezeit von zwei Jahren soll europaweit einheitlich eingeführt werden.

Begleitetes Fahren ab 17



In Deutschland gibt es die Möglichkeit, bereits im Alter von 17 Jahren Auto zu fahren, nämlich beim begleiteten Fahren ab 17, wenn eine eingetragene Aufsichtsperson auf dem Beifahrersitz sitzt. In anderen Ländern gibt es diese Regelung teils noch nicht. Hier gibt es mit dem neuen EU-Richtlinienentwurf gute Nachrichten für alle deutschen Fahranfängerinnen und -anfänger. Dieses Format soll EU-weit anerkannt werden. So können Fahrneulinge dann auch im Ausland Fahrerfahrung sammeln.

Mindestalter beim Lkw- und Bus-Führerschein



Aktuell kann man in Deutschland erst ab einem Alter von 21 den Führerschein Klasse C (Lkw) ablegen, für Klasse D (Busse) erst mit 24. Im „Bereich der öffentlichen Sicherheit“ soll sich das laut ADAC nun ändern. Dazu zählen etwa Fahrten im Dienste der Feuerwehr. Eine generelle Absenkung des Mindestalters für die Führerscheine ist aber nicht vorgesehen. Beim Lkw-Führerschein soll laut dem EU-Entwurf wohl die Option zum begleiteten Fahren eingeführt werden.

Digitaler Führerschein



Aktuell erhält man einen neuen Führerschein in Form einer Scheckkarte, ältere Semester haben noch eine Fahrerlaubnis in Papierform. Künftig könnte ein weiteres Format dazukommen: ein digitales. Das kann dann so aussehen, dass man künftig bei einer Polizeikontrolle sein Smartphone mit entsprechender App vorzeigt. Zudem soll es bei der Führerscheinkarte künftig statt eines Chips einen QR-Code geben. Laut ADAC soll das fälschungssicherer sein.

EU-weiter Fahrschulenbesuch



Momentan kann man seinen Führerschein nur in einem Land erwerben. Es ist aktuell nicht erlaubt, die theoretische und die praktische Fahrprüfung in unterschiedlichen EU-Staaten zu absolvieren. Das kann sich ändern. Die neue Führerscheinrichtlinie soll sich gemäß des aktuellen Entwurfs vereinfacht nach der Wohnsitzregelung richten. Dann kann man seinen Führerschein in den Ländern erwerben, in denen man die Staatsangehörigkeit besitzt.

Führerscheinentzug



Nicht nur die Fahrerlaubnis oder das begleitete Fahren soll künftig in allen EU-Staaten gelten – sondern auch der Entzug des Führerscheins. Heißt: Wer in Deutschland keinen Führerschein mehr hat, darf auch in anderen Ländern nicht mehr Auto fahren.

− fra