Lebenslange Haft
Ehefrau ermordet und in Müllcontainer geworfen

16.04.2021 | Stand 17.04.2021, 9:22 Uhr

Silas Stein/dpa

Weil ein Mann zum Zusammenleben mit seiner neuen Freundin die Eigentumswohnung seiner Frau haben will, bringt er sie um. Nach einem Indizienprozess ist nun das Urteil gefallen.

Er hat seine Frau aus Habgier getötet und die Leiche in einen Müllcontainer geworfen - wegen Mordes ist ein 38-Jähriger in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Jörn Immerschmitt, sprach in seiner Urteilsbegründung am Freitag von einer verwerflichen und verachtenswerten Tat, die sittlich und moralisch auf tiefster Stufe stehe. Der Angeklagte habe die 43-Jährige Ende Oktober 2019 umgebracht, um in den Besitz ihrer Eigentumswohnung zu kommen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Immerschmitt sprach von einem «Missverhältnis von Tat und Anlass», das sprachlos mache. Der 38-Jährige hatte seine Ehefrau in der Tatnacht als vermisst gemeldet. Die Leiche steckte er nach Feststellungen des Gerichts in einen Koffer oder Sack und warf sie in einen Müllcontainer an seiner Arbeitsstelle.

Es war ein Indizienprozess, denn der Mann schwieg zu den Vorwürfen. Vor Beginn des Verfahrens hatte er die Tat bei der Polizei bestritten. Zu seinen Lebensumständen wurde bekannt, dass ihm finanziell das Wasser bis zum Hals stand. Die Ehefrau jedoch war in Besitz der Eigentumswohnung, in der das Paar lebte, und hatte auch eine Ferienwohnung in der Nähe des spanischen Alicante gekauft.

Durch Fleiß und Sparsamkeit sei die bei Kollegen und Bekannten geschätzte Krankenschwester zu dem Eigentum gekommen, sagte Immerschmitt. Der Angeklagte dagegen sei ein vorbestrafter Betrüger, dem kurzfristige Bedürfniserfüllung alles sei: Er habe Monat für Monat mehr ausgegeben als eingenommen, ging es nicht weiter, habe er sich von seiner Frau aushelfen lassen.

Nebenbei habe der Mann eine Beziehung begonnen, die neue Freundin war schon nach zwei Monaten schwanger, schilderte der Richter. Der 38-Jährige will demnach, dass sie sich von ihrem Mann trennt und mit ihm lebt. Eine eigene Wohnung habe er sich aber nicht leisten können - und so entsteht der Plan zu dem Verbrechen. Abzulesen in Internetprotokollen: Er gibt «Tod durch Ersticken» und später «Erdrosseln mit Schal» in eine Suchmaschine ein. Seiner Freundin habe er vorgelogen, seine Frau sei bereit zur Trennung und wolle ausziehen.

Auch das Verhalten nach der Tat habe so gar nicht dem eines Mannes entsprochen, der seine Frau vermisst. Schon nach wenigen Tagen zieht die Freundin zu ihm. Und nicht nur das: Der 38-Jährige schenkt ihr eine Goldkette mit Herz-Anhänger, die seiner Frau gehört und die sie noch am Tattag getragen hatte. Seiner Freundin erzählt er, er habe die Kette beim Juwelier gekauft.

Von einem «Lügengebäude, mit dem er sich selbst unter Zugzwang setzte», hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesprochen, in dem er lebenslange Haft forderte, ebenso wie die als Nebenkläger vor Gericht vertretenen Verwandten des Opfers. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag, bestritt aber, dass es dem Mann um die Wohnung ging.

Nach der Vermisstenmeldung sucht die Polizei in Wäldern, an Bahngleisen, im Fluss, befragt Verwandte und Bekannte. Bei Vernehmungen verwickelt sich der Mann in Widersprüche. Die Polizei findet das Handy der Toten in der Wohnung. Mitte November wird der 38-Jährige in Untersuchungshaft genommen. Seine Freundin kehrt zu ihrem Mann zurück.

Die Information, dass der Angeklagte an seiner Arbeitsstelle Ende Oktober persönlich die Leerung des Müllcontainers veranlasst habe, erweist sich als die entscheidende Spur. Mehr als 22.000 Tonnen Schlacke, Reste der Müllverbrennung, werden auf einer Mülldeponie aufwendig durchsiebt und schließlich drei Knochenstücke mit DNA-Spuren der Gesuchten gefunden.

Der Anwalt der Familie, Ulrich Warncke, sagte am Rande des Prozesses, mit der Ermordung ihrer Tochter sei das Schlimmste, was Eltern passieren könne, eingetreten. Sie wüssten nach wie vor nicht, wie genau sie starb. Es sei beantragt, nun ihre sterblichen Überreste beerdigen zu können.