Arzeimittel
E-Rezept-Pilotversuch in Deutschland gestartet

01.07.2021 | Stand 10.07.2021, 15:06 Uhr

Christoph Dernbach/dpa

Unleserliche Arzt-Handschriften auf einem Rezept werden bald der Vergangenheit angehören. Die Einführung des E-Rezeptes startet mit einem kleinen Feldversuch, soll aber ab 2022 flächendeckend erfolgen.

Die Einführung des digitalen Rezeptes in Deutschland nimmt konkrete Formen an.

Am Donnerstag wurde die offizielle App für das elektronische Rezept (E-Rezept) in den App-Stores von Apple und Google zum kostenlosen Download bereit gestellt. Gleichzeitig startete ein Pilotversuch in Berlin und Brandenburg: Rund 50 Arztpraxen und 120 Apotheken werden das neue E-Rezept testen und bewerten.

Die App stammt von der Gematik GmbH, die mehrheitlich dem Bund gehört und für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik versprechen sich vom E-Rezept eine höhere Arzneimittelsicherheit für die Patienten, wenn alle eingenommenen Arzneimittel mit Blick auf Neben- und Wechselwirkungen kontinuierlich geprüft werden. Außerdem soll der gesamte Ablauf von der Verschreibung in den Arztpraxen über die Abholung durch den Patienten bis hin zur Abrechnung bei den Krankenkassen viel effizienter gestaltet werden.

Bis die ersten digitalen Rezepte ausgestellt werden, kann es noch einige Wochen dauern, denn in dem Pilotversuch in Berlin und Brandenburg simulieren zunächst ausgewählte Partner verschiedene Testszenarien. Damit soll das Zusammenspiel der verschiedenen Systeme unter realen Bedingungen untersucht und erprobt werden. Das E-Rezept soll dann zum Januar 2022 verpflichtend für alle Praxen kommen. Bereits ein Quartal zuvor, zum Oktober 2021, ist die digitale Variante des «gelben Zettels», also die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), vorgeschrieben.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dem System inzwischen eine Freigabe erteilt. Die Überprüfung habe «keine wesentlichen Mängel» festgestellt, heißt es in dem Prüfbericht. Das BSI will den regulären Start ab 2022 allerdings nur erlauben, wenn die geforderten Auflagen umgesetzt werden. So sollen die Nutzer in der App künftig gewarnt werden, wenn sie den Zugriff auf ihr Smartphone nicht mit einem Code oder per Fingerabdruck schützen. Sie sollen außerdem eine Benachrichtigung bei ungewöhnlichen Anmeldeversuchen erhalten. Über die Freigabe der App und die Auflagen des BSI hatte das «Handelsblatt» zuvor berichtet.

Mit dem E-Rezept-Pilotversuch startet auch die dritte Phase des großangelegten Digitalisierungsprojekts des deutschen Gesundheitswesens, die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Zum Stichtag 1. Juli sollten alle Arztpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) angeschlossen sein. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind «nahezu alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten» an die TI angeschlossen, die einen sicheren und schnellen Datenaustausch im Gesundheitswesen ermöglichen soll.

Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium, erinnerte beim Besuch einer bereits vernetzten Berliner Arztpraxis daran, dass dem Start der elektronischen Patientenakte eine über 18 Jahre lange Diskussion vorausgegangen war. Die ePa werde nun «Schritt für Schritt in immer mehr Arztpraxen einsetzbar sein». Ende September stehe sie dann flächendeckend in ganz Deutschland zur Verfügung. «Mit der elektronischen Patientenakte können Daten schneller ausgetauscht und längerfristig aufbewahrt werden. Dies wird die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern.»

Der Chef der Gematik GmbH, Markus Leyck Dieken, sprach von einer «neuen Epoche», die nun «endlich für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten» starte. «Die Menschen werden in den nächsten Monaten mehr und mehr bemerken, dass sie es leichter haben, wenn sie ihre Befunde mithilfe der elektronischen Patientenakte immer dabei haben.»

Arztpraxen, die nicht an die TI angeschlossen sind, können künftig mit einem Honorarabzug bestraft werden. Die Sanktionen wurden aber vorerst ausgesetzt, da noch nicht alle gängigen IT-Systeme in den Praxen an die TI angedockt werden können. Die Zulassung für das entsprechende Upgrade beim letzten noch fehlenden maßgeblichen Anbieter erfolgt nach Angaben der Gematik «in wenigen Wochen».