Tätigkeitsbericht
Datenschutzbeauftragter: Kaum Zeit für Stellungnahme

31.03.2021 | Stand 05.04.2021, 14:54 Uhr

Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Datenschutz kommt bei vielen coronabedingten rechtlichen Änderungen wohl zu kurz. Denn für seine Stellungnahme räumt die Bundesregierung viel zu wenig Zeit ein, beklagt der Datenschutzbeauftragte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat der Bundesregierung vorgeworfen, seiner Behörde bei Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben zu wenig Zeit einzuräumen.

Erst in letzter Minute erhalte seine Behörde viel zu oft Gelegenheit dazu, sagte Kelber am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr.

Als Beispiel führte der SPD-Politiker die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in der Corona-Pandemie an. Ausgeweitete Meldepflichten und Vorgaben für Verkehrsunternehmen und den Veranstaltungssektor seien oft erhebliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, betonte er. «Die Tragweite der Gesetzesänderungen würden eigentlich besondere Sorgfalt erfordern. Das Verhalten des Bundesministeriums für Gesundheit widerspricht dem.»

Bei der ersten Änderung des Infektionsschutzgesetzes habe seine Behörde nur vier Stunden Zeit für eine Stellungnahme bekommen, beklagte Kelber. Bei zwei weiteren Änderungen seien es jeweils anderthalb Tage gewesen. Auch andere Ministerien legten geplante Gesetze und Projekte zunehmend mit sehr kurzen Fristen vor. «Gerne auch am Wochenende mit Stellungnahmefrist von Samstag auf Sonntag.» Das führe dazu, dass etwa handwerkliche Fehler nicht immer rechtzeitig auffielen.

«Dabei wäre parallel zu der Erstellung der Gesetzentwürfe eine Beratung bereits möglich. Man müsste nur frühzeitig einbinden», mahnte Kelber an. Sollte sich dieses Verhalten nicht ändern, könne seine Behörde künftig auch prüfen, ob sie die in Gesetzen geregelte Datenverarbeitung zunächst untersage, bis mögliche datenschutzrechtliche Probleme umfassend geprüft worden seien.

Die Corona-Warn-App nannte Kelber als Positivbeispiel. Als Baustein gemeinsam mit anderen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung funktioniere die App. Zudem funktioniere eine Warnung an Kontaktpersonen von positiv auf Corona getesteten Menschen damit deutlich schneller als beim Weg über das Gesundheitsamt - vorausgesetzt, beide Seiten nutzen die App.