Zschäpe-Anwalt: BGH setzt Münchens «Spekulation» fort

19.08.2021 | Stand 21.08.2021, 16:30 Uhr

Verhandlung im Bundesgerichtshof.- Foto: Uli Deck/dpa

Ein Verteidiger der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, hat die Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof mit deutlichen Worten kritisiert. Der Bundesgerichtshof setze bei seinen Annahmen «die Zirkelschlüssigkeit und in weiten Teilen reine Spekulation des Oberlandesgerichts München» fort, Zschäpe habe maßgeblichen Einfluss auf die Planung der Morde und Anschläge ihrer Freunde, den gemeinsamen Tatentschluss und den Willen zur Tatbegehung gehabt, erklärte Heer am Donnerstag.

Nach der am Vormittag veröffentlichten BGH-Entscheidung ist die Verurteilung Zschäpes als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde, rechtskräftig. Der Senat verwarf die Revision und strich nur eine Einzelstrafe. «Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.»

Heer sagte zu der BGH-Argumentation unter anderem: «Die eigenen Grundsätze, nämlich dass die Zurechnung der Tat eines anderen nicht allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Organisation geschlossen werden könne, sondern ein wesentlicher Tatbeitrag nach allgemeinen Kriterien für jede einzelne Tat zu prüfen sei, wendet der Senat nicht konsequent an.» Denn der BGH stelle «eben nicht auf die einzelne Tat ab, sondern auf die Tatserie insgesamt», kritisierte Heer.