Notfall
Wasser im Keller: Mann muss 34.000 Euro für Feuerwehr zahlen

25.09.2022 | Stand 25.09.2022, 8:36 Uhr

Feuerwehr - Blaulichter leuchten auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr. - Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Ein Mann aus Unterfranken muss knapp 34.000 Euro für einen Feuerwehreinsatz zahlen - nachdem sein Keller unter Wasser stand. Der ehemalige Zahnarzt hatte zahnärztliche Laborchemikalien in dem angemieteten Keller in Bad Kissingen eingelagert. Aufgrund der Chemikalien rückte die Feuerwehr mit 110 Leuten an - anstatt den Keller nur leer zu pumpen. Gegen die Rechnung klagte der Zahnarzt am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg.

Die Feuerwehr war durch eingelagerte explosive Pikrinsäure und eine hohe Kohlenmonoxidsättigung besorgt gewesen, erläuterte der Stadtbrandinspektor bei der Verhandlung. Mehrere Sachverständige wie Fachberater für Gefahrengut waren zur Hilfe gerufen worden. Die Einsatzkräfte arbeiteten teilweise in Chemikalienschutzanzügen. Außerdem musste ein Lüfter angemietet werden.

Obwohl die zu zahlende Summe sehr hoch ist, machte der Vorsitzende Richter dem ehemaligen Zahnarzt aus formellen und inhaltlichen Gründen wenig Hoffnung auf Erfolg der Klage. Daraufhin wurde die Klage zurückgenommen.

Dass nach dem Auspumpen eines Kellers eine Rechnung folgt, ist nicht ungewöhnlich. Nur beträgt sie normalerweise nur wenige Hundert Euro. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz können bei technischen Hilfsdiensten, bei denen es nicht darum geht, Menschen oder Tiere zu retten oder zu bergen, alle Verursacher als Gesamtschuldner zum Kostenersatz herangezogen werden.

Den Grund für das etwa ein Meter hohe Wasser in dem Keller in Bad Kissingen konnte nicht abschließend geklärt werden. Vermutet werden eine defekte Toilettenspülung und eine defekte Hebeanlage, die normalerweise das Abwasser in die Kanalisation pumpen sollte. Das Einlagern der Chemikalien war laut Richter aber ebenfalls eine Ursache. Der Vorfall ereignete sich bereits im Juni 2016.

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