Neue Vorschrift für Verbandskasten
Was Autofahrer zum Start in den Frühling wissen müssen

22.02.2023 | Stand 17.09.2023, 2:25 Uhr

Bevor Autofahrer in den Frühling starten, sollten sie noch einiges an ihrem Fahrzeug durchchecken. Nicht nur wegen möglicher Mängel, es gibt beispielsweise eine neue Vorschrift beim Verbandskasten. −Foto: dpa

Bevor Autofahrer in den Frühling starten, sollten sie einiges beachten. Nicht nur gilt es, das Fahrzeug selbst zu inspizieren. Auch hat sich eine Vorschrift für den Verbandskasten geändert. Eine Sammlung von nützlichen Tipps und Infos.



Der Winter neigt sich vielerorts in Bayern dem Ende entgegen: Die Temperaturen steigen, die letzte Schnee am Straßenrand ist verschwunden. Damit beginnt auch die Zeit des unbeschwerteren Autofahrens. Doch bevor sich Autofahrer gänzlich ihren Frühlingsgefühlen hingeben, sollten sie noch einiges am Wagen überprüfen. Auch weil es neue Vorschriften gibt – beispielsweise für den Verbandskasten.

Zunächst sollte allerdings erst einmal die Pflege des Autos im Vordergrund stehen. In den Wintermonaten könnte der Lack unter dem winterlichen Schmutz gelitten haben. Deshalb ist eine Fahrt in die Waschanlage sinnvoll. Wichtig dabei: Die Vorwäsche. Der ADAC empfiehlt diese, um Kratzer im Lack durch Schmutzpartikel, Sand und Steine zu verhindern.

Tipp: Später Reifenwechsel, da Temperatursturz im März erwartet

Ist das Fahrzeug von außen aufpoliert, sollten Autofahrer auch noch die inneren Werte inspizieren. Der ADAC gibt dafür eine kleine Checkliste vor, die sie selbst erledigen können:
• Scheibenwischerblätter kontrollieren (falls Gummi brüchig oder Blätter schmieren, austauschen)
• Fußraum reinigen (Gummi- gegen Sommerfußmatten tauschen)
• Scheiben von innen reinigen
• Mögliche Dachboxen oder Skiträger demontieren
• Alle Flüssigkeiten prüfen (Motoröl, Kühlwasser und die Scheibenwaschanlage)
• Beleuchtung und Lichter checken
• Profiltiefe der Reifen nachmessen (bei weniger als drei Millimeter unbedingt ersetzen)

Apropos Reifenwechsel: Experten empfehlen grundsätzlich ein Umsatteln auf Sommerreifen erst ab Anfang April, um die Osterfeiertage. Das zu befolgen, ist dieses Jahr aber umso wichtiger: Denn Meteorologen erwarten nach aktuellen Wettermodellen im März einen Temperatursturz und halten deshalb auch noch späte Schneefälle für möglich.

Künftig müssen im Verbandskasten zwei Masken sein

Gerne vergessen wird beim Autocheck der Verbandskasten. Alle fünf Jahre muss dieser in der Regel ausgetauscht werden, damit der Inhalt steril bleibt. Wer mit einem abgelaufenen Verbandkasten unterwegs ist, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro rechnen. Eine günstige Verbandstasche bekommt man im Internet schon ab fünf Euro. Es lohnt sich also, das Verfallsdatum im Blick zu behalten.

Seit Februar 2023 müssen Autofahrer bei ihrem Verbandskasten ohnehin nachrüsten. Denn seither sind zwei medizinische Gesichtsmasken darin Pflicht. Ein Jahr zuvor war die gesetzliche Norm dafür in Kraft getreten, nun endete die Übergangsfrist. Warum bei einem Verstoß trotzdem kein Bußgeld droht, lesen Sie hier.