Verfassungsgerichtspräsident sieht Massenklagen kritisch

18.01.2022 | Stand 20.01.2022, 5:07 Uhr

Hans-Joachim Heßler - Hans-Joachim Heßler spricht. - Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

Massenklagen werden immer mehr zu einem Problem für deutsche Gerichte. Das muss sich ändern, meint der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes - und schlägt einen Blick in die USA vor.

Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Hans-Joachim Heßler, sieht Massenklagen wie zum Abgasskandal kritisch. «Selbst der Bundesgerichtshof ist erheblich belastet damit. Deswegen muss man sich überlegen: Ist es die richtige Methode, dass jedes Verfahren individuell gelöst wird? Oder gäbe es nicht Instrumente, mit denen man Massenverfahren anders erledigen könnte?», sagte er im Interview der Deutschen Presse-Agentur in München.

Musterfeststellungsklagen hätten zwar «durchaus sinnvolle Elemente», sagte Heßler. «Aber auch diese haben ganz offensichtlich dieses Phänomen nicht so recht in den Griff bekommen.» Man müsse also «auf rechtspolitischer Ebene weiterdenken».

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte im November vergangenen Jahres eine Gesetzesreform zu Sammelklagen gefordert. «Berechtigte Ansprüche von Geschädigten dürfen selbstverständlich nicht beschränkt werden. Eine effektive Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten ist wichtig», sagte der Minister damals. «Die derzeitige Rechtslage führt aber zu einem unnötigen Verschleiß wertvoller Justizressourcen.»

Immer mehr Menschen werden nach Ministeriumsangaben von spezialisierten Kanzleien oder Inkassodienstleistern dazu gebracht, Klage einzureichen - und Gerichte dann damit überfordert. Als Beispiele nannte das Ministerium Mieten, Flüge oder - wie jetzt auch Heßler - Diesel-Klagen.

«Man muss sich verschiedene Dinge überlegen», sagte der Verfassungsgerichtspräsident im dpa-Interview. Beispielsweise sei es denkbar, «eine gewisse Zahl von Verfahren durch die Instanzen» zu treiben und die übrigen so lange auszusetzen. Ähnlich funktioniert das Prinzip der Präzedenzfälle, wie es beispielsweise in den USA praktiziert wird.

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