Verfassungsgericht lehnt AfD-Antrag zu Kontrollgremium ab

26.08.2021 | Stand 28.08.2021, 7:38 Uhr

Das Verfassungsgericht gibt seine Entscheidung über die Klage der AfD gegen den bayerischen Landtag bekannt.- Foto: Peter Kneffel/dpa

Hat die AfD das Recht, eine Sicherheitsbehörde zu kontrollieren, die ihrerseits immer wieder ein Auge auf die AfD hat? Ein brisanter Rechtsstreit mit einem Ende.

Die AfD-Landtagsfraktion ist mit ihrer Verfassungsklage über ihre Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) im bayerischen Landtag gescheitert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte am Donnerstag einen entsprechenden AfD-Antrag über die Besetzung des PKG ab. Der Antrag sei unzulässig, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert, in seiner Begründung.

Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Ende 2018 konnten aber in vier Wahlgängen keiner von den Rechtspopulisten vorgeschlagenen Kandidat eine Mehrheit hinter sich vereinen. Der Platz blieb unbesetzt.

Die AfD, die nicht zur Verkündung im Gericht erschien, hatte die Zusammensetzung und das Wahlverfahren im juristischen Verfahren der sogenannten Meinungsverschiedenheit klären wollen. Aber: «Für solche Beanstandungen ist das von ihnen gewählte Verfahren gerade nicht vorgesehen», sagte Küspert. Für den Gerichtshof sei es darum «weder geboten noch sachgerecht, auf die Sache einzugehen».

Die AfD sieht ihre verfassungsrechtlichen Rechte als Oppositionsfraktion massiv verletzt. Mit der Frage, ob das so ist, befasste ich das Gericht gar nicht erst. «Wie die Vorschrift in den konkreten Anwendungssituationen auszulegen ist, in denen die Antragsteller die Handhabung beanstanden, und ob diese Handhabung verfassungsgemäß war, war aufgrund der Unzulässigkeit des Antrags nicht zu entscheiden.»

Nach Ansicht der Rechtspopulisten muss das Parlament seine Blockade der AfD-Kandidaten aufgeben und ihr so den Zugang ins PKG ermöglichen. Die Oppositionsfraktionen und auch die Staatsregierung sehen dies völlig anders - und betonen, dass niemand zu einer Wahl gezwungen werden dürfe. «Der Versuch der AfD-Fraktion, durch das Gericht einen Anspruch auf Teilhabe im Parlamentarischen Kontrollgremium zu erhalten, ist gründlich missglückt», teilten SPD, Grüne, FDP, CSU und Freie Wähler in einer Stellungnahme mit.

Die Fraktionen berufen sich darauf, dass es zwar ein Vorschlagsrecht für die Fraktionen im PKG gebe, nicht aber ein Bestimmungs- oder Entsendungsrecht. Kein Mitglied des Landtages könne gezwungen werden, für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zu stimmen, der oder die nicht für vertrauenswürdig eingestuft werde.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) betonte zudem: «Damit ist die Wahl und Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gültig und seine Arbeitsfähigkeit weiterhin gegeben.»

Mitglieder der AfD sind in Deutschland und auch in Bayern etwa wegen ihrer Nähe oder Kontakten in die rechtsextreme Szene immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten. Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet zudem seit längerem unter anderem die Nachwuchsorganisation der AfD, die «Junge Alternative für Deutschland» (JA) und etwaige Nachfolgeaktivitäten des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsnationalen «Flügels». Die AfD sieht den Verfassungsschutz ihrerseits als Behörde an, welche regierungskritische Stimmen «mundtot» machen soll.