Urteil nach Raubmord an Pflegebedürftigem rechtskräftig

30.06.2021 | Stand 02.07.2021, 5:33 Uhr

Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Prozess um einen Raubmord an einem Pflegebedürftigen im Allgäu wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Revision des Urteils am Landgericht Kempten weitgehend als unbegründet verworfen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Ein 29-Jähriger war dort wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er nach einem Raubüberfall im März 2020 sein herzkrankes, fast blindes und gehbehindertes Opfer in dessen Wohnung gefesselt und geknebelt zurückgelassen hatte. Der Mann erstickte Stunden später qualvoll.

Der Syrer hatte während des Verfahrens bestritten, in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Er stellte sich als Opfer eines Bekannten dar, der den Raub nach Auffassung des Gerichts aus Geldnot geplant hatte. Dieser hatte seine Tatbeteiligung bei der Polizei gestanden, vor Prozessbeginn aber in der Untersuchungshaft Suizid begangen.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Kemptener Landgerichts weitgehend rechtskräftig. Lediglich über die Einziehung sichergestellter Gegenstände muss das Gericht wegen Ungenauigkeiten neu entscheiden.