Unklarheiten beim kleinen Grenzverkehr

12.05.2021 | Stand 14.05.2021, 5:19 Uhr

Peter Kneffel/dpa

Die Ankündigung Bayerns, der sogenannte kleine Grenzverkehr zwischen dem Freistaat und Österreich sei wieder erlaubt, hat am Mittwoch für Verwirrung gesorgt. Denn während laut Allgemeinverfügung der bayerischen Regierung die Rückreise nach Besuchen von Verwandten und Freunden oder Fahrten zum Einkaufen im Nachbarland ohne anschließende Quarantänepflicht erlaubt ist, hieß es auf österreichischer Seite, es bestehe dort nach der Einreise weiterhin Quarantänepflicht.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der die neue Regelung zum kleinen Grenzverkehr tags zuvor im Beisein von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz verkündet hatte, sagte am Mittwoch: Österreich werde das so bald wie möglich nachvollziehen. Im Bundeskanzleramt in Wien werde das schon positiv gesehen. Kurz hatte am Dienstag in München gesagt, die Einreise-Quarantäne-Vorschriften in seinem Land sollten erst ab 19. Mai aufgehoben werden - ausgenommen Hochrisikogebiete.

Vorarlbergs Sicherheitslandesrat Christian Gantner hatte am Dienstag zur Vorsicht gemahnt und mitgeteilt: «Es gilt für die Einreise nach Österreich weiterhin die Covid-19-Einreiseverordnung des Bundes, d.h. es kommt die bisherige zehntägige Quarantäneregelung zur Anwendung, sofern es sich nicht um eine der bekannten Ausnahmen handelt.»

Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) sagte laut Nachrichtenagentur APA, von medialen Ankündigungen hätten die Pendler nichts. «Was es braucht, sind rasche und verlässliche Regelungen. Ich erwarte mir vom zuständigen Gesundheitsministerium, dass unverzüglich eine neue Verordnung erarbeitet wird.»