Ampel, 3G, Maskenpflicht
Überblick: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab sofort in Bayern

02.09.2021 | Stand 02.09.2021, 8:46 Uhr

−Symbolbild: Philipp Schulze/dpa

In Bayern gelten ab dem heutigen Donnerstag völlig neue Corona-Regeln: FFP2-Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde in der Gastro und Kundenbegrenzungen im Handel entfallen. Ein Überblick.

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Krankenhaus-Ampel

Die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen hat quasi ausgedient - entscheidend ist nun die Klinik-Auslastung. Die neue Krankenhaus-Ampel schaltet auf Gelb, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Dann will die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen - etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht oder der Kontaktbeschränkungen - beschließen.



Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen - dann sollen die Maßnahmen weiter verschärft werden. Wie genau, ist aber offen. Auf welcher Farbe die Ampel steht - derzeit klar auf Grün - soll ab Donnerstag auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums stehen.

3G-Regel

Nur hier ist die Sieben-Tage-Inzidenz noch relevant: Bei einem Wert von über 35, also bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, gilt dort in Innenräumen der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Konkret gilt die 3G-Regel für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Musikschulen, die Erwachsenenbildung sowie für weitere Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.

Ausnahmen von 3G

Ausnahmen von der 3G-Regel gelten für Privaträume, den Handel, den öffentlichen Nahverkehr, Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1000 Personen sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler. „Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet“, heißt es im Kabinettsbeschluss. Weitere Ausnahme: In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen gilt 3G inzidenzunabhängig und auch im Freien.

Maskenpflicht

Die FFP2-Pflicht entfällt, vorgeschrieben sind nur noch medizinische Masken. Unter freiem Himmel gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, außer bei größeren Veranstaltungen. In Innenräumen gilt dagegen grundsätzlich eine Maskenpflicht - außer am Platz in der Gastronomie und bei festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn überall 1,50 Meter Mindestabstand eingehalten werden kann. In ÖPNV und Fernverkehr müssen überall medizinische Masken getragen werden.



Schulen

Rechtzeitig vor dem Schulstart nach den Sommerferien ist nun klar: Bayerns Schüler werden künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt werden, wenn die Infektionszahlen steigen. „Es gilt der Präsenzunterricht“, sagte Söder. Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ist gestrichen. Allerdings müssen Schüler im neuen Schuljahr bis auf Weiteres Masken tragen - auch an ihrem Platz.

Außerdem sollen die Corona-Tests ausgeweitet werden - auf drei Tests pro Woche - und die Quarantäne-Vorschriften gelockert werden. Gibt es einen Infektionsfall, soll anders als bisher nicht zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sondern nur die, die unmittelbaren und ungeschützten Kontakt zu dem erkrankten Mitschüler hatten. Gibt es Luftreiniger, könne sogar vollständig auf die Quarantäne anderer Schüler verzichtet werden, sagte Söder.

Kitas

Kitas sollen auch bei höheren Corona-Zahlen ganz normal öffnen können: Die Regelungen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 werden auch hier ersatzlos gestrichen.

Veranstaltungen

Neben Sportveranstaltungen erlaubt Bayern künftig auch wieder Kulturevents oder Kongresse mit bis zu 25.000 Teilnehmern. Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Veranstaltungsorte, die bis zu 5000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein.

„Für den 5000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden“, heißt es in dem Beschluss des Ministerrates. Auch Stehplätze dürfen demnach in diesem Rahmen unbegrenzt ausgewiesen werden. Voraussetzung für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern ist ein Sicherheits- und Hygienekonzept. Für sämtliche Events gilt zudem die Obergrenze von 25.000 Personen.



Volksfeste

„Öffentliche Festivitäten“ bleiben weiterhin untersagt. Für Ersatzveranstaltungen gilt inzidenzunabhängig die 3G-Regel.

Clubs und Diskotheken

Clubs und Diskotheken sollen nach Worten Söders ab Oktober wieder öffnen können. Das sei „sicherlich die mutigste Entscheidung“, sagte er. Er kündigte eine Regelung wie in Baden-Württemberg an. Demnach sollen nur Menschen Zutritt haben, die von Covid-19 genesen, geimpft oder negativ darauf getestet wurden. Dabei reiche allerdings kein Schnelltest, sondern es müsse ein PCR-Test sein, sagte Söder - „weil dort das Abstandhalten naturgemäß die größte Herausforderung ist“.

Hochschulen

Es gelten die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. „Damit wird für das kommende Semester Präsenzlehre wieder umfassend möglich sein“, heißt es im Kabinetts-Papier. Wenn die Mindestabstände unterschritten werden, gilt Maskenpflicht.

Gottesdienste und Versammlungen

Hier können die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl je nach Platzangebot entfallen, wenn stattdessen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen. Das bisherige Gesangsverbot in Gottesdiensten ab Inzidenz 100 entfällt.

Gastronomie und Handel

Die coronabedingte Sperrstunde um 1 Uhr entfällt. Im Handel, bei Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die Kunden- oder Besucherbeschränkungen nach Quadratmeter.

Messen

Die Besucherbegrenzung nach Fläche entfällt. Es gilt immer die 3G-Regel und eine tägliche Besuchergrenze von 50.000 Personen.

− dpa