Tödliche Motorradfahrt: Freispruch und Jugendstrafe

13.07.2021 | Stand 14.07.2021, 23:14 Uhr

Julian Stratenschulte/dpa/archivbild

Fünf junge Leute treffen sich in Unterfranken zu einer Fahrt mit ihren Motorrädern. Am Ende ist einer von ihnen tot. Ein Rennen wollen sich die Männer nicht geliefert haben.

Im Prozess um den Unfalltod eines 24-Jährigen in Unterfranken hat das Amtsgericht Obernburg den Unfallverursacher zu einer achtmonatigen Jugendstrafe verurteilt. Der 20-Jährige sei der fahrlässigen Tötung schuldig, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgelegt. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe den 24-Jährigen bei einem illegalen Motorradrennen tödlich verletzt, sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Der zweite Angeklagte, ebenfalls 20 Jahre alt, wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 2 Ls 225 Js 6707/20).

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unfallverursacher und seinem Freund vorgeworfen, mit drei weiteren Männern am 29. Mai 2020 ein verbotenes Rennen gefahren zu sein. Die Angeklagten sollen mit ihren Maschinen viel zu schnell auf einer Kreisstraße unterwegs gewesen sein. Der Unfallverursacher kollidierte bei Kirchzell im Landkreis Miltenberg mit dem 24-Jährigen, der tödlich verletzt wurde.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten bestritt im Prozess, dass sein Mandant ein Rennen gefahren sei. Die fünfköpfige Gruppe habe sich lediglich getroffen, um mit den Maschinen herumzufahren. In einer Kurve sei sein Mandant durch einen Fahrfehler mit dem 24-Jährigen zusammengestoßen. Der 20-Jährige sei dabei nicht zu schnell gefahren, sagte der Verteidiger im Namen des Angeklagten. Bilder und Videos der Fahrmanöver hätten die Beteiligten nur zur Dokumentation gemacht.

Die Anklage hatte für den Unfallverursacher wegen des aus ihrer Sicht illegalen Rennens eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung gefordert, für den anderen Angeklagten eine einjährige Jugendstrafe auf Bewährung.

Der Verteidiger des Unfallverursachers verlangte für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, stellte aber keinen Strafantrag. Der Anwalt des anderen 20-Jährigen hatte vor dem Jugendschöffengericht auf Freispruch plädiert.

Seit Oktober 2017 gelten illegale Auto- und Motorradrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn der Tod eines anderen Menschen durch ein «verbotenes Kraftfahrzeugrennen» verursacht wird.