Tod im Kanal: Freisprüche für drei Angeklagte gefordert

18.08.2021 | Stand 19.08.2021, 19:57 Uhr

Die Angeklagten (1. Reihe 1.v.l., 2. Reihe 2.v.l. sowie 1. Reihe 4.v.l.) stehen im Gerichtssaal.- Foto: Ute Wessels/dpa/Archivbild

Ein junger Mann fällt betrunken in einen Kanal, drei Freunde stehen dabei und greifen nicht ein. Eine junge Frau filmt das Geschehen vielmehr mit dem Handy. Der 22-Jährige stirbt. Vor Gericht geht es auch um den Unterschied zwischen rechtlicher und moralischer Schuld.

Der Tod eines jungen Mannes in einem Flutkanal wühlt die Menschen in Weiden auf. Es ist ein nicht alltäglicher Fall, der vor dem Landgericht der oberpfälzischen Stadt verhandelt wird: Haben drei Freunde den 22-Jährigen ertrinken lassen? Und lieber Handyvideos gedreht statt den betrunkenen 22-Jährigen aus dem Wasser zu ziehen? Angeklagt worden waren die drei Freunde wegen Totschlags durch Unterlassen. In seinem Schlussvortrag forderte der Staatsanwalt dann mehrjährige Haftstrafen wegen Aussetzens mit Todesfolge. Drei der Verteidiger haben nun am Mittwoch auf Freispruch plädiert - sie sehen bei ihren Mandanten keine Schuld im juristischen Sinne.

Die Rekonstruktion jener Septembernacht ist nicht einfach. Es war reichlich Alkohol im Spiel. Die vier jungen Leute tranken in einer Shisha-Bar. Das spätere Opfer soll regelrecht von Sinnen gewesen sein, mehr als 2 Promille und Drogenkonsum wurden später bei ihm festgestellt. Gemeinsam zogen die Frau und die drei Männer dann los in Richtung Parkhaus. Der 22-Jährige habe gestützt oder von der Straße ferngehalten werden müssen, andererseits habe er auch wieder gerade gehen können. Plötzlich war er dann verschwunden.

Die drei Freunde suchten nach ihm, so schilderten es die Verteidiger. Der 22-Jährige habe sich von der Gruppe entfernt und nicht die Gruppe von ihm. Sie hätten ihn also nicht im Stich gelassen. Der 22-Jährige war die Böschung hinab in den Flutkanal gefallen, aus dem er sich wohl einmal habe selbst befreien können. Jedenfalls sei er zunächst mit nasser Kleidung am Ufer gelegen.

Zu diesem Zeitpunkt seien die «blöden Videoaufnahmen» entstanden, wie einer der Anwälte es formulierte. Die junge Frau hatte mit dem Handy eines ihrer Begleiter gefilmt, im Hintergrund eines Videos ist ihr Lachen zu hören. Zu sehen ist auch der erbärmliche Zustand, in dem sich der 22-Jährige befand. Ein zweites Video erwecke den Eindruck, das bereits im Wasser liegende Opfer richte sich auf - könne sich also selbst helfen, sagen die Anwälte. Der Ernst der Lage sei für die drei Begleiter nicht zwingend ersichtlich gewesen, als sie von dem Kanal weggingen.

Der vom Staatsanwalt erhobene Vorwurf des Aussetzens mit Todesfolge sei nicht haltbar, waren sich die Anwälte einig. Denn: Die drei Begleiter hätten den 22-Jährigen nicht aus der Shisha-Bar gebracht und dann zurückgelassen. Er sei vielmehr selber mitgegangen. Auch unterlassene Hilfeleistung liege nicht vor. Einer der Verteidiger zog als Vergleich das Oktoberfest in München heran. Dort stolperten regelmäßig Tausende Menschen betrunken aus den Bierzelten oder lägen später irgendwo in einer Wiese - ohne dass Passanten eingriffen.

Die Verteidiger verwiesen auf den medizinischen Gutachter, demzufolge dem 22-Jährigen aufgrund seines Zustandes nach dem Sturz ins Wasser lediglich zwei bis drei Minuten blieben, um gerettet zu werden. Nach fünf Minuten sei der Tod eingetreten. Aus Sicht der Verteidiger wäre es unmöglich gewesen, innerhalb dieser kurzen Zeitspanne die Lage richtig zu erfassen, zu helfen - ohne selbst ins Wasser zu fallen - oder Hilfe zu holen. Nicht ausschließen wollten die Anwälte zudem, dass sich der 22-Jährige - als die Freunde weg waren - nochmals aus dem Wasser befreit hatte und dann erneut in den Kanal gefallen war.

Es handele sich zweifelsohne um eine menschliche Tragödie, waren sich die Verteidiger einig. Mit Blick auf die von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und von der Öffentlichkeit angeprangerte Gier nach Handyvideos appellierten sie an die Richter, zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu unterscheiden.

Der Staatsanwalt hatte den Angeklagten vorgeworfen, den jungen Mann ertrinken lassen zu haben; ihm nicht geholfen zu haben, als er wimmernd und elend am Ufer gelegen sei. Einen Tötungsvorsatz sah der Staatsanwalt - anders als in der Anklage - jedoch nicht mehr als gegeben an. Er vermisste bei den Angeklagten Reue. Der Nebenklagevertreter hatte auf Totschlag plädiert.

Der Prozess soll am Freitag fortgesetzt werden. Unklar war, ob dann noch ein weiterer Verteidiger sein Plädoyer halten wird. Ansonsten stehen die letzten Worte der Angeklagten und die Urteile an.