Weder Bus noch Bahn
Mega-Streik im ÖPNV: Das ist für Pendler jetzt wichtig

24.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:39 Uhr

Züge und Trams bleiben im Depot. Pendler müssen beim Streik im ÖPNV selbst dafür sorgen, dass sie rechtzeitig zur Arbeit kommen. −Foto: dpa

EVG und ver.di haben für Montag einen Mega-Streik im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angekündigt, bei dem in ganz Deutschland nichts mehr gehen soll. Besonders Pendler wird das treffen. Was diese jetzt wissen müssen, haben wir zusammengefasst.





Schon seit Wochen steht der 27. März für einen Mega-Streik von ver.di und EVG im Raum. Am Donnerstag haben die Gewerkschaften bestätigt, Deutschland am Montag lahm legen zu wollen.

Aber wie geht man als Pendler damit um? Ist man als Nutzer von Bus oder Bahn auch bei einem Streik im ÖPNV verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen? Welche Konsequenzen können andernfalls drohen? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen für Pendler beim Streik im ÖPNV am kommenden Montag.

Grundsätzlich gilt: Ein Streik bei den öffentlichen Verkehrsmitteln ist keine Ausrede, wenn man unpünktlich in die Arbeit kommt. Denn jeder Arbeitnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das nennt man das Wegerisiko. Auf dem Weg zur Arbeit oder betrieblichen Veranstaltungen ist zwar jeder Arbeitnehmer versichert im Falle eines Unfalls. Etwaige Risiken wie eben Streiks, witterungsbedingte Probleme durch zum Beispiel Eis und Schnee oder Staus muss er für die Fahrt zur Arbeit aber mit einkalkulieren.

Bei Streik im ÖPNV müssen sich Pendler um Alternativen kümmern



Der Arbeitnehmer ist daher verpflichtet, sich rechtzeitig um Alternativen zu kümmern. Streiks im ÖPNV werden zumeist Tage vorher angekündigt, so dass Zeit zu reagieren bleibt. Aber auch hier sollte man Vorsicht walten lassen: Denn wer zum Beispiel auf den privaten Pkw wechselt, sollte daran denken, dass möglicherweise auch andere betroffene die gleiche Idee haben. Vor allem im Ballungsräumen und größeren Städten kann dies zu Staus und Behinderungen führen. Trotzdem hat der Arbeitnehmer pünktlich zu sein. Zeitiger losfahren und gegebenenfalls früher aufstehen sind hier angesagt. Übrigens: Sollten dem Arbeitnehmer durch den alternativen Weg zur Arbeit Kosten entstehen, muss er diese selbst tragen - es sei denn, mit dem Arbeitgeber ist vertraglich grundsätzlich etwas anderes vereinbart worden.

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Natürlich werden die meisten Arbeitgeber Verständnis dafür haben, wenn ein Angestellter aufgrund des Streiks im ÖPNV ein paar Minuten zu spät zur Arbeit kommt. Verlassen sollte man sich aber nicht darauf. Denn tatsächlich hat jeder Chef in so einem Fall das Recht, die versäumte Arbeitszeit vom Lohn abzuziehen, heißt es auf dem Branchenportal karriere.de. Und dabei ist es völlig unerheblich, ob der Betroffene alles versucht hat oder nicht.

Chef bei Unpünktlichkeit informieren



Was ein Arbeitnehmer in jedem Fall tun muss, wenn er zu spät zur Arbeit kommt, egal ob wegen eines Streiks oder Eisglätte: Den Chef rechtzeitig informieren. Ansonsten können ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur Abmahnung, sollte das öfter vorkommen. Bei notorischer Unpünktlichkeit kann sogar eine Kündigung drohen.

Selbstverständlich wird kein Chef sofort rechtliche Schritte einleiten, sollte ein Angestellter aufgrund des Streiks bei Bussen und Bahn zu spät kommen. Es sei denn, derjenige fällt schon länger negativ auf und man möchte ihn eigentlich loswerden. Aber auch hier würden die Richter sehr genau auf die Verhältnismäßigkeit achten und den Arbeitgeber eventuell scheitern lassen. Eine Gehaltskürzung ist aber immer möglich.