Sperrzonen wegen Blauzungenkrankheit aufgehoben

22.06.2021 | Stand 23.06.2021, 23:28 Uhr

Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Die wegen der Blauzungenkrankheit eingerichteten Sperrzonen in Bayern können nach Angaben des Umweltministeriums aufgehoben werden. Nach einem Ausbruch der Tierseuche Anfang 2019 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz waren die Sperrzonen in einigen westlichen Landkreisen im Freistaat errichtet worden. Landwirte in den betroffenen Regionen hatten strenge Auflagen, etwa für den Transport von Tieren in Gebiete außerhalb der Sperrzonen.

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sprach von einer guten Nachricht für Landwirte in schwierigen Zeiten. Von politischer Seite her seien die Landwirte bei der Beschaffung von Impfstoff für ihre Tiere sowie bei rechtlichen Fragen zum Tiertransport unterstützt worden.

Eine Aufhebung der Sperrzonen ist laut EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten Blauzungenkrankheits-Fall möglich, die EU-Kommission muss der Aufhebung zustimmen, wie das Ministerium am Dienstag mitteilte. Diese Zustimmung habe es nun gegeben.

Die Blauzungenkrankheit ist den Angaben nach eine Viruserkrankung, an der in der Regel Schafe und Rinder erkranken. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Während des jüngsten Ausbruches in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist in Bayern kein Fall der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden.