Maskenpflicht, Sperrstunde & Co.
Söder schwenkt um: So lockert Bayern die Corona-Regeln weiter

Corona-Maßnahmen bis Ende Juli mit Änderungen verlängert – Behördenverlagerungen beschlossen

29.06.2021 | Stand 29.06.2021, 19:37 Uhr

−Symbolbild: dpa

Von Alexander Kain

Darauf hatten viele Eltern - und auch die Freien Wähler - lange gepocht: Nun wird an Bayerns Schulen tatsächlich die Maskenpflicht deutlich gelockert.


Die Pressekonferenz in voller Länge im Video und zum Nachlesen finden Sie hier.


Dass die Freien Wähler das Maske-Tragen an den Schulen für alle Klassen lieber gestern als heute ganz abgeschafft hätten, ist hinlänglich bekannt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) indes hatte am Montag auf einem Termin noch den Eindruck erweckt, dass derlei mit ihm kaum zu machen sei, weil es ihm „Bauchschmerzen“ bereite. Am Dienstag dann aber der Schwenk: So, wie in der vergangenen Woche bereits für Grundschüler beschlossen, brauchen ab Donnerstag auch die Schüler an weiterführenden Schulen im Unterricht keine Maske mehr tragen.

Hier finden Sie einen zum Thema passenden Inhalt von einem Drittanbieter. Klicken Sie auf "Beitrag ansehen", um den Inhalt anzuzeigen.

Mit dem Klick auf "Beitrag ansehen" erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an den Drittanbieter übermittelt werden. Weitere Infos finden Sie unter www.wochenblatt.de/datenschutzerklärung



Der Grund für diese Beweglichkeit dürfte in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) liegen. Diese wird immer für einen gewissen Zeitraum beschlossen und kann in dieser Zeit nur geändert werden, wenn das entweder durch ein Gericht erzwungen wird oder aber die Koalition das einvernehmlich beschließt. Folge: Als die Freien Wähler die Maskenpflicht schon viel früher kippen wollten, konnten sie das nicht ohne die CSU. Und die CSU wollte diesen großen Schritt nicht. Für die Verlängerung der Verordnung, die nun anstand, braucht die CSU hingegen die Freien Wähler. So wurde nun, sozusagen als Kompromiss, ein neues Paket an Corona-Maßnahmen geschnürt.

Das könnte Sie auch interessieren:
Hubert Aiwanger erklärt, warum er nicht gegen Corona geimpft ist

Söder übrigens erklärte, trotz seiner Bauchschmerzen der neuen Schul-Masken-Regelung zugestimmt zu haben, weil dies mit einer neuen Inzidenz-Regel einhergehe (statt auf die bestehende 35- oder 50er Inzidenz zurückzugreifen, wurde dafür die 20er Inzidenz aus der Taufe gehoben), weil es mit einem Lüfter-Programm flankiert werde (für 60.000 Klassenzimmer und 52.000 Kita-Zimmer sollen Lüfter angeschafft werden, die Hälfte zahlt die Kommune, die andere Hälfte der Freistaat) und weil schließlich auch noch die Zahl der Schultests von zwei auf drei pro Woche erhöht werden soll. Dadurch sei der Fall des Maskenpflicht „vertretbar“, so Söder.

In der verlängerten, nun bis 28. Juli geltenden BayIfSMV gelten folgende Maßnahmen:

Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind statt 500 nun bis zu 1500 Zuschauer zugelassen, davon höchstens 200 Stehplätze (bisher 100). Indoor (auch Tagungen und Kongresse) gilt weiter eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1000 Personen.

Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 0 Uhr auf 1 Uhr verlängert.

Überregionale Märkte werden wieder zugelassen.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 gelten nach dem Wegfall der Bundesnotbremse in Bayern Kontaktbeschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, eine Beschränkung von Veranstaltungen auf 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweiserfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur.

Beschlossen hat das Kabinett außerdem einen Sommerpass für Abschlussklassen: Freier Eintritt in staatliche Schlösser und Museen sowie kostenlose Mitfahrten bei Bayerischer Seenschifffahrt – „als Zeichen der Anerkennung“ für die Leistung in der Corona-Zeit. Aus demselben Grund übernimmt der Freistaat für alle bayerischen Grundschüler bei Neueintritt in einen Sportverein die Gebühren (per Gutschein, bis zu 30 Euro) und fördert den Erwerb des Schwimm-Leistungsabzeichens „Seepferdchen“ (per Gutschein, bis zu 50 Euro). Ziel sind „aktive Bewegungsförderung“ sowie die Kompensation der Corona-bedingt großflächig ausgefallenen Schwimmkurse.

Zudem hat das Kabinett die „2. Stufe der Behördenverlagerungen Bayern 2030“ beschlossen. Unter anderem beinhaltet dies die Verlagerung von 300 Beschäftigten ins Grundsteueramt nach Zwiesel und Viechtach, die Neugründung des Verwaltungsgerichts in Freyung (50 Beschäftigte), die Neugründung der Außenstelle Bayern Tourismus Marketing in Waldkirchen (10). Neu ist die Verlagerung der Eichtechnischen Sonderprüfstelle des Landesamtes für Maß und Gewicht nach Grafenau (10). Ebenfalls beschlossen wurde im Zuge der geplanten Neugliederung des Regierungsbezirkes Oberbayern 1000 Beschäftigte der Regierung zu verlagern – je 500 nach Rosenheim und Ingolstadt.