Prozess um Mordversuch mit Zimtschnecke: Urteil am 8. Juli

01.07.2021 | Stand 02.07.2021, 20:15 Uhr

Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Im Prozess um einen möglichen Mordversuch mit Hilfe einer vergifteten Zimtschnecke am Landgericht Nürnberg-Fürth soll bereits am 8. Juli das Urteil fallen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen an diesem Tag ihre Plädoyers verlesen, danach wird mit einem Urteil der 19. Strafkammer gerechnet, wie die Nürnberger Justizpressestelle am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich war erst Ende Juli ein Urteilsspruch erwartet worden.

Vor Gericht steht ein Mann aus Erlangen, der seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau eine mit starken Schlafmitteln präparierte selbstgebackene Zimtschnecke untergeschoben hatte. Die Frau aß allerdings nur die Hälfte. Das zweite Stück verzehrte Tage später die Schwiegermutter des Mannes. Beide Frauen erkrankten schwer, die Schwiegermutter musste sogar künstlich beatmet werden. Der Mann räumte das Präparieren des Gebäcks ein, erklärte aber, er habe keine der Frauen töten wollen.