Politiker wegen Beleidigungen und Erpressung vor Gericht

23.06.2021 | Stand 25.06.2021, 6:04 Uhr

Stefan Puchner/dpa

Mit perfiden Methoden hat in Augsburg ein Freie-Wähler-Politiker nach Ansicht des Amtsgerichts politische Konkurrenten beschädigen wollen. Nun wurde der Mann, der im Vorjahr noch Rathauschef in Bayerns drittgrößter Stadt werden wollte, dafür verurteilt.

Wegen Beleidigung und Verleumdung ist der frühere Augsburger Freie-Wähler-Oberbürgermeisterkandidat Peter Hummel am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 13.650 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg war überzeugt, dass der 52-Jährige in einem anonymen Schreiben einen anderen Stadtrat fälschlich beschuldigt hat, eine Frau missbraucht zu haben. Zudem hatte Hummel laut Urteil eine Frau in einem sozialen Netzwerk übel beleidigt (Az. 41 Cs 206 Js 144373/19).

Hummel war bei der Kommunalwahl 2020 OB-Kandidat in Bayerns drittgrößter Stadt, erreichte jedoch nur 3,2 Prozent der Stimmen. Er hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Zwar handele es sich um Accounts, die er früher genutzt habe, allerdings hätten auch andere Personen Zugriff darauf gehabt. Bei dem mit falscher Identität verfassten Brief führte eine Mail-Adresse Hummels die Ermittler auf seine Spur. «So doof bin ich nicht, dass ich eine E-Mail-Adresse auf einen anonymen Brief schreibe», sagte er dazu.

«Herr Hummel ist nicht Verfasser dieser Nachrichten», erklärte sein Verteidiger Marco Müller. Der Rechtsanwalt hatte einen Freispruch verlangt. Er wollte sich nach dem Urteil noch nicht dazu äußern, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Es gebe keinen Zweifel an der Täterschaft, betonte hingegen Amtsrichterin Sandra Mayer im Urteil. Sie legte als Strafe 130 Tagessätze zu je 105 Euro fest, die Staatsanwaltschaft hatte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe verlangt. Die Politiker sollten sich um die Belange der Bürger kümmern, sachlich bleiben und sich nicht in private Scharmützel begeben, gab die Richterin dem Angeklagten mit.

Hintergrund war, dass der Prozess umfangreiche Auseinandersetzungen bei den Freien Wählern (FW) in Augsburg offenbarte. In beiden Fällen hatten die von Hummel Angegriffenen ebenfalls in der Vergangenheit politische Verbindungen zu den Freien Wählern beziehungsweise waren kommunalpolitische Konkurrenten. In einem weiteren angeklagten Fall ging es um einen Erpressungsvorwurf, mit dem Hummel einen FW-Kandidaten zu einer Parteispende von 500 Euro habe bringen wollen. Dieser Vorwurf wurde in der Verhandlung aber fallengelassen.

Das Gericht hielt Hummel zu Gute, dass die Frau, die von dem FW-Stadtrat im Internet in die rechtsextreme Ecke gestellt und sexuell verunglimpft worden war, ebenfalls ehrenrührige Aussagen über Hummel verbreitete. So wurde dem 52-Jährigen ein Waffendelikt von der Frau unterstellt. «Das war Stadtgespräch in ganz Augsburg, dass Herr Hummel eine Waffe besitzt», rechtfertigte sich die Zeugin in dem Verfahren.